Rechtsprechung / BAG, 08.03.2022 – 1 ABR 19/21

Zitiert von 18 Entscheidungen

BAG, Beschluss vom 08.03.2022 – 1 ABR 19/21

  1. BAG, 01.06.2022 – 7 ABR 41/20 Beschluss

    Der Betriebsrat eines Gemeinschaftsbetriebs kann in den Gesamtbetriebsrat eines Trägerunternehmens auch Mitglieder entsenden, die in keinem Arbeitsverhältnis zu diesem Unternehmen stehen.

  2. BAG, 13.03.2024 – 7 ABR 11/23 Beschluss
  3. BAG, 25.01.2023 – 4 ABR 4/22 Beschluss

    1. In einem tarifpluralen Betrieb kann die Geltung des § 4a TVG nicht nur durch eine Vereinbarung aller von der Tarifkollision erfassten Tarifvertragsparteien abbedungen werden, sondern auch dadurch, dass der tarifschlie…

  4. BAG, 04.12.2024 – 5 AZR 277/23 Urteil
  5. BAG, 15.11.2022 – 1 ABR 5/22 Beschluss
  6. BAG, 15.11.2022 – 1 ABR 15/21 Beschluss
  7. BAG, 14.02.2023 – 1 ABR 9/22 Beschluss

    § 101 BetrVG begründet keinen Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber, bei erst künftig erfolgenden Einstellungen oder Versetzungen von Arbeitnehmern eine Ein- oder Umgruppierung vorzunehmen sowie ein hierauf bez…

  8. BAG, 08.11.2022 – 6 AZR 133/20 Beschluss

    Die das Prozessrechtsverhältnis gestaltenden übereinstimmenden Erledigungserklärungen iSv. § 91a ZPO können von den Parteien nicht einvernehmlich beseitigt werden.

  9. BAG, 04.12.2024 – 5 AZR 281/23 Urteil
  10. BAG, 17.10.2023 – 1 ABR 24/22 Beschluss

    Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt, um eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung sicherzustellen.

  11. Landesarbeitsgericht Hamburg, 14.06.2023 – 7 TaBV 1/23 Beschluss
  12. BAG, 24.02.2026 – 1 ABR 23/25 Beschluss
  13. Arbeitsgericht Aachen, 24.06.2025 – 2 BVGa 5/25 Beschluss
  14. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 12.12.2024 – 12 TaBV 21/24 Beschluss
  15. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 27.08.2024 – 2 TaBV 6/24 Beschluss
  16. Hessisches Landesarbeitsgericht, 04.09.2023 – 16 TaBV 45/23 Beschluss
  17. BAG, 11.05.2023 – 6 AZR 121/22 (A) Teilurteil

    Die Durchführung einer Wet-Lease-Vereinbarung führt im Regelfall nicht zu einem Betriebsübergang auf den Leasingnehmer.

  18. Landesarbeitsgericht Köln, 01.03.2023 – 3 Sa 393/22 Urteil