Rechtsprechung / BAG, 23.03.2023 – 1 ABR 43/18
Zitiert von 11 Entscheidungen
BAG, Beschluss vom 23.03.2023 – 1 ABR 43/18
- BAG, 15.11.2023 – 10 AZR 288/22 Urteil
- BAG, 12.06.2024 – 7 AZR 141/23 Urteil
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BAG, 19.03.2025 – 4 ABR 35/23
Beschluss
Die in § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG angeordnete Verdrängung eines Minderheitstarifvertrags tritt im Fall einer Tarifkollision unmittelbar - ohne rechtskräftigen Beschluss nach § 99 Abs. 3 ArbGG - kraft Gesetzes ein.
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BAG, 16.07.2024 – 1 ABR 16/23
Beschluss
Ein Headset-System, das es den Vorgesetzten ermöglicht, die Kommunikation unter Arbeitnehmern mitzuhören, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. …
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BAG, 26.11.2024 – 1 ABR 37/20
Beschluss
Das Verhandlungsverfahren über eine Beteiligung der Arbeitnehmer ist nicht nachzuholen, wenn es bei Gründung und vor Eintragung einer SE in das Register eines Mitgliedstaats der Europäischen Union unterblieben ist, weil …
- Landesarbeitsgericht Köln, 09.01.2026 – 9 TaBV 22/25 Beschluss
- Landesarbeitsgericht Hamm, 26.08.2025 – 17 SLa 963/24 Urteil
- BAG, 26.11.2024 – 1 ABR 6/23 Beschluss
- BAG, 26.11.2024 – 1 ABR 3/23 Beschluss
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BVerwG, 11.10.2024 – 5 PA 1/23
Beschluss
Für die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten im Hinblick auf Personalverfügungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, die in Vollzug einer organisatorischen Entscheidung über die Neuorganisation des Dienstes und…
- Landesarbeitsgericht Köln, 28.06.2024 – 9 TaBV 52/23 Beschluss