Rechtsprechung / BFH, 25.02.2010 – IV R 49/08

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 25.02.2010 – IV R 49/08

  1. BFH, 19.01.2011 – X B 43/10 Beschluss

    NV: Es ist geklärt, dass die Rechtsfigur des Gesamtplans ein Anwendungsfall von § 42 AO ist. Die Bedeutung des Gesamtplangedankens kann von der jeweiligen Fassung des § 42 AO abhängen. Die rechtliche Möglichkeit und Zulä…

  2. BFH, 03.03.2011 – IV R 8/08 Urteil

    1. NV: Ist in einem Gewinnfeststellungsbescheid die notwendige Feststellung des Veräußerungsgewinns eines Mitunternehmers unterblieben, kann dies nicht als Berichtigung eines "mechanischen" Fehlers nach § 129 AO nachgeho…

  3. BFH, 28.05.2015 – IV R 26/12 Urteil

    Der Gewinn aus der Aufgabe eines Betriebs unterliegt auch dann der Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG, wenn zuvor im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligun…

  4. BFH, 05.02.2014 – X R 22/12 Urteil

    Auch die ab 2001 geltende Rechtslage setzt für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn i.S. des § 34 Abs. 3 i.V.m. § 16 EStG voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen entweder veräußert oder ins Privatvermögen übe…

  5. BFH, 10.03.2016 – IV R 22/13 Urteil

    NV: Ein Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens einer Personengesellschaft kann nur dadurch in das Sonderbetriebsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft überführt werden, dass das Wirtschaftsgut die Eigenschaft a…

  6. Niedersächsisches Finanzgericht, 25.10.2011 – 15 K 10217/09 Urteil
  7. BFH, 09.12.2014 – I B 43/14 Beschluss

    NV: Die für den Fall eines Berichtigungsbescheids in § 68 Satz 4 Nr. 1 i.V.m. Satz 1 FGO angeordnete Änderung des Klagegegenstands tritt unabhängig davon ein, ob die vom FA reklamierten Voraussetzungen des § 129 AO für d…

  8. Finanzgericht Münster, 25.11.2010 – 5 K 5019/06 E Urteil
  9. Hessisches Finanzgericht, 15.08.2013 – 1 K 2111/09 Urteil
  10. Hessisches Finanzgericht, 13.04.2011 – 12 K 1395/07 Urteil
  11. Finanzgericht Köln, 24.03.2011 – 10 K 473/08 Urteil