Rechtsprechung / BFH, 17.08.2010 – VIII R 42/07
Zitiert von 27 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 17.08.2010 – VIII R 42/07
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BFH, 23.03.2011 – X R 28/09
Urteil
1. Die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen sind nicht ungekürzt abziehbar . 2. Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen des Wirtschaftsjahres 1998/1999 sind bei einer verfassung…
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BFH, 14.03.2018 – X R 17/16
Urteil
1. Für die Berechnung der Überentnahme nach § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG ist zunächst vom einkommensteuerrechtlichen Gewinn auszugehen. Dieser Begriff umfasst auch Verluste . 2. Verluste führen für sich genommen nicht zu Über…
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BFH, 09.05.2012 – X R 30/06
Urteil
1. Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG für den Veranlagungszeitraum 2001 sind Unterentnahmen aus den Jahren vor 1999 außer Acht zu lassen. Die Anwendungsregelung des § 52 Abs. 11 S…
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BFH, 03.03.2011 – IV R 53/07
Urteil
1. Tilgt der Steuerpflichtige beim sog. "umgekehrten Zwei-Konten-Modell" mit eingehenden Betriebseinnahmen einen Sollsaldo, der durch Entnahmen entstanden ist oder sich erhöht hat, so liegt im Zeitpunkt der Gutschrift ei…
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BFH, 22.02.2012 – X R 12/09
Urteil
1. NV: Überentnahmen können nicht höher sein als der Überschuss der Entnahmen über die Einlagen (Anschluss an BFH-Urteil vom 3. März 2011 IV R 53/07, BFHE 233, 127, BStBl II 2011, 688) . 2. NV: Der Gewinnbegriff im Sinne…
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BFH, 06.12.2018 – IV R 15/17
Urteil
1. NV: Die Bemessungsgrundlage für die nicht abziehbaren Schuldzinsen ist begrenzt auf den Entnahmeüberschuss des Zeitraums von 1999 bis zum aktuellen Wirtschaftsjahr (Anschluss an BFH-Urteil vom 14. März 2018 X R 17/16,…
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BFH, 09.04.2014 – X R 1/11
Urteil
NV: Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO setzt voraus, dass die später bekannt gewordene Tatsache kausal für die höhere Steuer ist. Hieran fehlt es, wenn das FA schon auf bisheriger Tatsachengrundlage zu der im Änder…
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BFH, 30.08.2012 – IV R 48/09
Urteil
NV: Der Auslegung des § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG dahingehend, dass die nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen auch um den Zinsaufwand für im Umlaufvermögen ausgewiesene Grundstücke zu kürzen bzw. ein Gegenbewe…
- Finanzgericht Köln, 12.12.2018 – 12 K 2317/16 Urteil
- BFH, 22.11.2011 – VIII R 5/08 Urteil
- Finanzgericht Düsseldorf, 27.03.2024 – 15 K 1131/19 G,F Urteil
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BFH, 17.05.2022 – VIII R 38/18
Urteil
1. Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittl…
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BFH, 22.02.2012 – X R 27/10
Urteil
1. NV: Überentnahmen können nicht höher sein als der Überschuss der Entnahmen über die Einlagen (Anschluss an BFH-Urteil vom 3. März 2011 IV R 53/07, BFHE 233, 127, BStBl II 2011, 688) . 2. NV: Der Gewinnbegriff im Sinne…
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BFH, 21.12.2011 – VIII B 110/11
Beschluss
1. NV: Eine Überraschungsentscheidung ist nicht gegeben, wenn eine streitige Frage zwischen den Beteiligten im finanzgerichtlichen Verfahren schriftsätzlich kontrovers erörtert worden ist und sowohl im Erörterungstermin …
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BFH, 23.03.2011 – X R 4-5/06, X R 43-44/07, X R 4/06, X R 5/06, X R 43/07, X R 44/07
Urteil
1. NV: Bei einer verfassungskonformen Auslegung des § 4 Abs. 4a EStG i.V.m. § 52 Abs. 11 Satz 1 EStG sind Überentnahmen im Kalenderjahr 1998 bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen des Wirtschaftsjahres 199…
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BFH, 23.03.2011 – X R 33/05
Urteil
NV: § 4 Abs. 4a EStG i.V.m. § 52 Abs. 11 Satz 1 EStG ist im Wege verfassungskonformer Auslegung dahingehend auszulegen, dass bei einem Steuerpflichtigen, der einen Betrieb mit abweichendem Wirtschaftsjahr unterhält, die …
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 – 5 K 1375/16 Urteil
- Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2021 – 3 K 199/20 Urteil
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 08.10.2018 – 5 K 1034/16 Urteil
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BFH, 14.03.2018 – X R 16/16
Urteil
1. NV: Für die Berechnung der Überentnahme nach § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG ist zunächst vom einkommensteuerrechtlichen Gewinn auszugehen. Dieser Begriff umfasst auch Verluste . 2. NV: Verluste führen für sich genommen nicht…
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BFH, 12.07.2016 – IX R 29/15
Urteil
NV: Der Hinzurechnungsbetrag der nicht abziehbaren Schuldzinsen, welcher typisiert mit 6 % der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre und abzüglich der Unterentnah…
- Finanzgericht Münster, 12.06.2024 – 6 K 564/19 G, F Urteil
- Niedersächsisches Finanzgericht, 17.08.2023 – 9 K 10136/21 Gerichtsbescheid
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BFH, 05.11.2019 – X R 42-43/18, X R 42/18, X R 43/18
Urteil
NV: Bei der Berechnung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist positives Eigenkapital, das aus vor dem 01.01.1999 endenden Wirtschaftsjahren herrührt, unberücksichtigt zu lassen. Die durch das StÄn…
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BFH, 05.11.2019 – X R 40-41/18, X R 40/18, X R 41/18
Urteil
NV: Bei der Berechnung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist positives Eigenkapital, das aus vor dem 01.01.1999 endenden Wirtschaftsjahren herrührt, unberücksichtigt zu lassen. Die durch das StÄn…
- Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 – 3 K 765/06 Urteil
- Finanzgericht Düsseldorf, 23.06.2009 – 11 V 1839/09 A (F) Beschluss