Rechtsprechung / BFH, 20.09.2010 – V B 105/09
Zitiert von 15 Entscheidungen
BFH, Beschluss vom 20.09.2010 – V B 105/09
- Verwaltungsgericht Magdeburg, 13.12.2012 – 8 A 7/11 Urteil
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BFH, 07.03.2012 – II B 90/11
Beschluss
1. NV: Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme sind die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG erfüllt, wenn zum Vermögen des übertragenden Rechtsträgers ein inländisches Grundstück gehört und das Eigentum an …
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BFH, 13.02.2012 – II B 12/12
Beschluss
1. NV: Um die Divergenz des angefochtenen Urteils des FG von einer Entscheidung des BFH ordnungsgemäß darzulegen, muss der Beschwerdeführer auch ausführen, dass es sich im Streitfall um einen gleichen, vergleichbaren ode…
- Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, 16.02.2021 – 4 LA 259/19 Beschluss
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BFH, 09.11.2011 – I B 62/11
Beschluss
NV: Es ist zum Verhältnis des § 8 Nr. 5 GewStG zu § 9 Nr. 2a GewStG mit Blick auf den Normzusammenhang ausreichend geklärt, dass § 8 Nr. 5 GewStG insoweit als Sonderregelung aufzufassen ist, die abstrakt auf die Vorausse…
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BFH, 29.06.2011 – II B 127/10
Beschluss
1. NV: Die Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen bei Einfamilienhäusern einerseits und Eigentumswohnungen anderseits ist wegen der verschiedenen Höhe der maßgebenden Vervielfältiger verfassungsgemäß . 2. NV: Um di…
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BFH, 10.06.2013 – X B 147/11
Beschluss
NV: Solange eine Terminsverlegung nicht mitgeteilt worden ist, muss der Beteiligte davon ausgehen, dass die mündliche Verhandlung stattfindet.
- Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 15.03.2024 – 3 Bf 282/23.AZ Beschluss
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BFH, 23.02.2011 – V B 85/10
Beschluss
1. NV: Ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung wird nur dann ausreichend dargelegt, wenn nicht nur vorgetragen wird, dass es sich um einen Urlaub handelt, der im Zeitpunkt der Zustellung der Ladung bereits verbind…
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 23.12.2022 – 12 A 2622/21 Beschluss
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BFH, 20.09.2012 – VIII B 119/11
Beschluss
1. NV: Wird ein Antrag auf Terminsverlegung nicht beschieden, hat sich der Antragsteller rechtzeitig durch Rückfrage beim FG über die Entscheidung seines Antrags zu informieren. Solange ihm eine Terminaufhebung nicht mit…
- Verwaltungsgericht Ansbach, 27.12.2019 – AN 4 K 17.00562 Urteil
- BGH, 23.09.2016 – AnwZ (Brfg) 34/16 Beschluss
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BFH, 25.10.2012 – X B 110/12
Beschluss
NV: Eine nicht vorhersehbare Autopanne kann ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung sein. Bleibt der Kläger aber aus anderen Gründen der Verhandlung fern, obwohl der Richter ihm telefonisch zugesichert hat, er wer…
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BFH, 04.05.2011 – IX S 1/11 (PKH)
Beschluss
1. NV: Zu erheblichen Gründen (i.S.d. § 227 Abs. 1 ZPO) zur Verlegung anberaumter Verhandlungstermine gehören u.a. schon vor der Terminbekanntgabe verbindlich geplante Urlaubsreisen . 2. NV: Ob im Einzelfall solche Gründ…