Rechtsprechung / BFH, 24.02.2011 – VI R 12/10

Zitiert von 15 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 24.02.2011 – VI R 12/10

  1. BFH, 17.02.2016 – X R 32/11 Urteil

    Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird (sog. "Arbeitsecke"), können nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berü…

  2. BFH, 17.02.2016 – X R 26/13 Urteil

    Aufwendungen für Küche, Bad und Flur, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, können auch dann nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt we…

  3. Finanzgericht Köln, 19.05.2011 – 10 K 4126/09 Urteil
  4. BFH, 24.08.2012 – III B 21/12 Beschluss

    1. NV: Es existiert kein Rechtssatz, nach dem doppelmotivierte Reisekosten jedenfalls zumindest in Höhe von 50% als abzugsfähig anzuerkennen wären. Dies ergibt sich insbesondere weder aus dem BFH-Urteil vom 24. Februar 2…

  5. Finanzgericht Düsseldorf, 06.02.2012 – 7 K 87/11 E Urteil
  6. Finanzgericht Köln, 15.05.2013 – 4 K 1384/10 Urteil
  7. Niedersächsisches Finanzgericht, 24.04.2012 – 8 K 254/11 Urteil
  8. Niedersächsisches Finanzgericht, 30.10.2015 – 9 K 105/12 Urteil
  9. Finanzgericht Köln, 15.05.2013 – 4 K 1242/13 Urteil
  10. BFH, 02.07.2012 – III B 243/11 Beschluss

    NV: Eine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kann nicht mit dem Vortrag erreicht werden, wonach das FG in der vorgeblichen Divergenzentscheidung bei einem in einem Wohnraum eingerichteten …

  11. Finanzgericht Köln, 16.06.2011 – 10 K 3761/08 Urteil
  12. Finanzgericht Hamburg, 16.08.2017 – 2 K 129/16 Urteil
  13. BFH, 09.01.2013 – VI B 133/12 Beschluss

    NV: Die Teilnahme an einem Sprachkurs in spanischer Sprache in Südamerika ist außergewöhnlich und indiziert bereits, dass der Steuerpflichtige die Reisekosten auch aus privaten Erwägungen auf sich genommen hat .

  14. Finanzgericht Köln, 30.05.2012 – 7 K 2764/08 Urteil
  15. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 23.04.2012 – 5 K 2514/10 Urteil