Rechtsprechung / BFH, 09.03.2011 – IX R 56/05
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 09.03.2011 – IX R 56/05
- BFH, 16.09.2014 – VIII R 1/12 Urteil
- Finanzgericht Düsseldorf, 02.05.2012 – 15 K 453/10 E Urteil
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BFH, 23.08.2011 – IX R 53/05
Urteil
1. Im Rahmen des nach § 10d EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/ 2002 zu beurteilenden Rücktrags eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998 ist § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht a…
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BFH, 26.04.2012 – IV R 23/09
Urteil
NV: Für die Frage, ob die Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft die anderen Einkünfte im Sinne des § 233a Abs. 2 Satz 2 AO überwiegen, ist in den Jahren, in denen § 2 Abs. 3 EStG nur einen eingeschränkten Verl…
- Finanzgericht Düsseldorf, 14.02.2012 – 13 K 5851/03 E,F Urteil
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BFH, 09.03.2011 – IX R 70/04
Urteil
NV: Unter den Begriff der "negativen Summen" in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 fallen keine Verluste, die tatsächlich wirtschaftlich erzielt werden (sog. "echte" Verluste).
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BFH, 25.05.2011 – IX R 83/06
Urteil
NV: Unter den Begriff der "negativen Summen" in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 fallen keine Verluste, die tatsächlich wirtschaftlich erzielt werden (sog. "echte" Verluste).
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BFH, 25.05.2011 – IX R 84/06
Urteil
NV: Unter den Begriff der "negativen Summen" in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 fallen keine Verluste, die tatsächlich wirtschaftlich erzielt werden (sog. "echte" Verluste) .
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BFH, 09.03.2011 – IX R 67/06
Urteil
NV: Unter den Begriff der "negativen Summen" in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 fallen keine Verluste, die tatsächlich wirtschaftlich erzielt werden (sog. "echte" Verluste) .
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BFH, 09.03.2011 – IX R 66/06
Urteil
NV: Unter den Begriff der "negativen Summen" in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 fallen keine Verluste, die tatsächlich wirtschaftlich erzielt werden (sog. "echte" Verluste).
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BFH, 09.03.2011 – IX R 57/05
Urteil
NV: Unter den Begriff der "negativen Summen" in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 fallen keine Verluste, die tatsächlich wirtschaftlich erzielt werden (sog. "echte" Verluste).
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BFH, 09.03.2011 – IX R 68/06
Urteil
NV: Unter den Begriff der "negativen Summen" in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 fallen keine Verluste, die tatsächlich wirtschaftlich erzielt werden (sog. "echte" Verluste).