Rechtsprechung / BFH, 10.03.2011 – VI B 147/10

Zitiert von 13 Entscheidungen

BFH, Beschluss vom 10.03.2011 – VI B 147/10

  1. BFH, 19.04.2016 – IX B 110/15 Beschluss

    NV: Der Verzicht auf mündliche Verhandlung ist als Prozesshandlung nicht wegen Irrtums anfechtbar und auch nicht frei widerrufbar. Der Verzicht auf die mündliche Verhandlung kann daher nur ausnahmsweise widerrufen werden…

  2. BFH, 17.10.2011 – IX B 108/11 Beschluss

    1. NV: Auch in der Erklärung des Einverständnisses mit einer "schriftlichen Entscheidung des Gerichts" oder mit einer "Entscheidung im schriftlichen Verfahren" ist ein Verzicht auf mündliche Verhandlung i.S.d. § 90 Abs. …

  3. BFH, 04.09.2019 – VI R 39/17 Urteil

    NV: Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind bei einem Fremd-Geschäftsführer einer GmbH kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn (Bestätigung des BFH-Urteils vom 22.02.…

  4. BFH, 04.08.2016 – X B 145/15 Beschluss

    1. NV: Eine Berichtigung des FG-Urteils (hier: des Entscheidungsdatums) durch den BFH ist nur im Fall einer Bestätigung der Vorentscheidung zwingend erforderlich. Im Fall der Aufhebung und Zurückverweisung ist er gleichw…

  5. BFH, 21.06.2023 – IX B 58/22 Beschluss

    1. NV: Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert die Darlegung, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, ein …

  6. BFH, 05.02.2014 – XI B 7/13 Beschluss

    1. NV: Ein erklärter Verzicht auf mündliche Verhandlung wird durch eine die Sachentscheidung vorbereitende Entscheidung des Gerichts verbraucht . 2. NV: Ein Auflagenbeschluss, mit dem einem Beteiligten die Vorlage einer …

  7. BFH, 15.05.2024 – IX S 16/24 Beschluss

    NV: Die Erklärung, auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verzichten, verbraucht sich jedenfalls dann nicht durch eine nachfolgende gerichtliche Entscheidung, wenn hierdurch lediglich der äußere Fortgang de…

  8. BFH, 10.04.2024 – I R 67/23 Urteil

    1. NV: Zur Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen. 2. NV: Wenn die Beteiligten --nachde…

  9. BFH, 20.06.2016 – VI B 115/15 Beschluss

    NV: Verbindet der Steuerpflichtige seine Erklärung, er verzichte auf eine mündliche Verhandlung, mit der Einschränkung, dies gelte nicht für den Fall, dass der Senat den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelric…

  10. BFH, 20.12.2012 – X B 54/12 Beschluss

    NV: Beruht das beschlossene Urteil auf einem noch zu erlassenden Änderungsbescheid und kann der Urteilstenor nur in Verbindung mit diesem verstanden werden, fällt das Gericht das Urteil nicht mehr aufgrund der mündlichen…

  11. BFH, 24.01.2012 – I B 101/11 Beschluss

    1. NV: Ein Verzicht auf mündliche Verhandlung wird nicht stets gegenstandslos, wenn das FG eine mündliche Verhandlung anberaumt (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 10. März 2011 VI B 147/10, BFHE 232, 322, BStBl II 2011, 5…

  12. BFH, 14.04.2015 – VI B 15/15 Beschluss

    1. NV: Ein vom Kläger erklärter Verzicht auf mündliche Verhandlung wird wirkungslos, wenn das FG gleichwohl eine mündliche Verhandlung anberaumt. Das FG darf danach nur dann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn d…

  13. BFH, 12.10.2017 – III B 32/17 Beschluss

    NV: Ein Verzicht auf mündliche Verhandlung, der für den Fall erklärt wird, dass sich die Beteiligten außergerichtlich nicht auf bestimmte Punkte einigen können, ist unwirksam .