Rechtsprechung / BFH, 12.05.2011 – VI R 37/10

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 12.05.2011 – VI R 37/10

  1. BFH, 14.11.2013 – VI R 20/12 Urteil

    Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift sind zwangsläufig i.S. des § 33 EStG. Sie sind nach Maßgabe der für Krankheitskosten geltenden Grundsätze als außergewöhnliche Belastungen …

  2. BFH, 18.06.2015 – VI R 68/14 Urteil

    1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wissenschaftliche Anerkennung einer Behandlungsmethode i.S. des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV ist der Zeitpunkt der Behandlung. 2. Um festzustellen, ob eine wissenschaftlich a…

  3. BFH, 19.11.2015 – VI R 45/14 Urteil

    NV: Aufwendungen für Lerntherapie und Erziehungsberatung eines hochbegabten Kindes sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn das Kind im Zeitpunkt der betreffenden Therapiemaßnahme nicht erkrankt ist. E…

  4. BFH, 09.05.2012 – X R 43/10 Urteil

    1.NV: § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG und § 52 Abs. 24a EStG n.F. erfassen kein Schuldgeld, das an eine schweizerische Privatschule gezahlt wird . 2. NV: Es besteht aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen G…

  5. BFH, 19.10.2011 – X R 48/09 Urteil

    1. Schulgeld, das bis zum Veranlagungszeitraum 2007 an eine inländische lediglich angezeigte Ergänzungsschule gezahlt wurde, kann nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. vor Inkrafttreten des JStG 2009 als Sonderausgabe…

  6. BFH, 14.11.2013 – VI R 21/12 Urteil

    NV: Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift sind zwangsläufig i.S. des § 33 EStG. Sie sind nach Maßgabe der für Krankheitskosten geltenden Grundsätze als außergewöhnliche Belastun…

  7. Finanzgericht Baden-Württemberg, 27.09.2017 – 7 K 1940/17 Urteil
  8. Finanzgericht Düsseldorf, 14.03.2017 – 13 K 4009/15 E Urteil
  9. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 01.10.2013 – 1 K 2747/12 Urteil
  10. Finanzgericht Münster, 16.11.2011 – 10 K 200/10 E Urteil
  11. Finanzgericht Münster, 27.01.2017 – 4 K 3471/15 E Urteil