Rechtsprechung / BFH, 25.05.2011 – IX R 48/10
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 25.05.2011 – IX R 48/10
-
BFH, 27.06.2017 – IX R 37/16
Urteil
1. Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 …
-
BFH, 01.03.2021 – IX R 27/19
Urteil
Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenom…
-
BFH, 24.05.2022 – IX R 28/21
Urteil
NV: Eine Wohnung, die der Steuerpflichtige unentgeltlich an (leibliche) Kinder überlässt, die im maßgeblichen Zeitraum des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG nicht (mehr) nach § 32 EStG berücksichtigungs…
-
BFH, 26.10.2021 – IX R 5/21
Urteil
Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück, das mit einem "Gar…
- Hessisches Finanzgericht, 30.09.2015 – 1 K 1654/14 Urteil
-
BFH, 14.02.2023 – IX R 11/21
Urteil
1. Eine (willentliche) Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hi…
-
BFH, 26.09.2023 – IX R 14/22
Urteil
1. Zwischen dem angeschafften bebauten Grundstück und dem veräußerten, durch Teilung entstandenen unbebauten (Teil-)Grundstück besteht wirtschaftliche (Teil-)Identität. 2. Die Tatbestandsausnahme in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr…
- Finanzgericht Köln, 18.10.2016 – 8 K 3825/11 Urteil
-
BFH, 19.07.2022 – IX R 20/21
Urteil
1. Wird ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Reihenhaus innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn insoweit nicht gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenomme…
- Finanzgericht Münster, 18.10.2022 – 2 K 3203/19 E Urteil
- Finanzgericht Hamburg, 30.11.2017 – 3 V 194/17 Beschluss
- Finanzgericht Köln, 20.03.2014 – 3 K 3397/10 Urteil