Rechtsprechung / BFH, 21.07.2011 – II R 52/10
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 21.07.2011 – II R 52/10
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BFH, 15.06.2016 – II B 91/15
Beschluss
1. Die Vollziehung eines Bescheids über den Solidaritätszuschlag für 2012 ist nicht deshalb aufzuheben, weil ein FG im Rahmen eines Vorlagebeschlusses das BVerfG zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des SolZG angerufen h…
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BVerfG, 26.03.2025 – 2 BvR 1505/20
Urteil
1. Die Ergänzungsabgabe nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG setzt einen finanziellen Mehrbedarf des Bundes voraus, der nach der vom Bundesverfassungsgericht nur beschränkt überprüfbaren Einschätzung des Gesetzgebers durch die …
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BFH, 21.07.2011 – II R 50/09
Urteil
1. NV: Das SolZG ist verfassungsgemäß zustande gekommen. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes umfasst die Erhebung des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe in Höhe von 5,5 % der Bemessungsgrundlage für Veranlagung…
- BVerfG, 07.06.2023 – 2 BvL 6/14 Kammerbeschluss
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BFH, 17.01.2023 – IX R 15/20
Urteil
1. Der Solidaritätszuschlag war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. 2. Das SolZG 1995 i.d.F. durch Art. 4 des 2. FamEntlastG vom 01.12.2020 (BGBl I 2020, 2616) verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. …
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BFH, 14.11.2018 – II R 64/15
Urteil
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags bei Fehlen gewerblicher Einkünfte ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist .
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BFH, 14.11.2018 – II R 63/15
Urteil
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, soweit er nicht auf gewerbliche Einkünfte entfällt, ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu e…
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 16.05.2022 – 10 K 1693/21 Urteil
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BFH, 20.02.2024 – IX R 27/23 (II R 27/15), IX R 27/23, II R 27/15
Urteil
Die Erhebung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 1999 bis 2002 ist verfassungsgemäß. Der Zuschlag stellt in diesem Zeitraum eine finanzverfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 des G…
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BFH, 03.05.2017 – II B 110/16
Beschluss
NV: Hinterzogener Solidaritätszuschlag ist zu verzinsen.
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 – 1 K 9084/15 Urteil
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 26.06.2014 – 12 K 1045/13 Urteil