Rechtsprechung / BFH, 08.09.2011 – IV R 5/09
Zitiert von 27 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 08.09.2011 – IV R 5/09
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BFH, 17.10.2013 – IV R 7/11
Urteil
1. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die lediglich darauf gerichtet ist, die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts in Zeiträumen nach Ablauf des Bilanzstichtags zu ermöglichen, ist in den bis dahin abgeschl…
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BFH, 06.06.2012 – I R 99/10
Urteil
In der Steuerbilanz einer als Großbetrieb i.S. von § 3 BpO 2000 eingestuften Kapitalgesellschaft sind Rückstellungen für die im Zusammenhang mit einer Außenprüfung bestehenden Mitwirkungspflichten gemäß § 200 AO, soweit …
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BFH, 16.12.2014 – VIII R 45/12
Urteil
1. Bei der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist zwischen der Wahrscheinlichkeit des Bestehens der Verbindlichkeit und der Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme hieraus zu untersch…
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BFH, 05.06.2014 – IV R 26/11
Urteil
Für die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft darf eine Rückstellung nicht gebildet werden, wenn diese Verpflichtung ausschließlich durch den Gesellschaftsvertrag begründet wor…
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BFH, 30.07.2020 – III R 24/18
Urteil
1. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen, soweit sie in die Herstellungskost…
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BFH, 08.11.2016 – I R 35/15
Urteil
1. Das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG erfasst auch in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes zu aktivierende Aufwendungen, die zu keinem Ertrag mehr …
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BFH, 06.02.2013 – I R 62/11
Urteil
1. Ist eine sog. Kostenüberdeckung nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Vorschriften (hier: nach § 10 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 SächsKAG für die Nutzungsentgelte im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung) in der folgende…
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BFH, 19.09.2012 – IV R 45/09
Urteil
Wegen der Ausgabe von Gutscheinen, die einen Anspruch auf Preisermäßigung von Frisör-Dienstleistungen im Folgejahr gewähren, sind im Ausgabejahr weder Verbindlichkeiten noch Rückstellungen zu bilanzieren .
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BFH, 05.11.2014 – VIII R 13/12
Urteil
Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die dafür bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 %, so sind sie schon aufgrund des sich aus § 106 Abs. 5a SGB V ergebenden Rechts der Krankenkassen auf Erstattung des…
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BFH, 05.04.2017 – X R 30/15
Urteil
1. Eine Rückstellung kann auch für Verpflichtungen aus öffentlichem Recht gebildet werden, wenn die Verpflichtung wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist . 2. Die Verpfl…
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BFH, 26.04.2012 – IV R 43/09
Urteil
1. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind nicht zu bilden, wenn eine Inanspruchnahme am maßgeblichen Bilanzstichtag infolge eines Schuldbeitritts nicht (mehr) wahrscheinlich ist . 2. Ein Freistellungsanspruch we…
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BFH, 08.02.2013 – VIII B 54/12
Beschluss
1. NV: Anlageberater erzielen keine freiberuflichen, sondern gewerbliche Einkünfte (Bestätigung der Rechtsprechung) . 2. NV: Das Fehlen jeglicher schriftlicher Arbeitsnachweise kann berechtigte Zweifel daran begründen, o…
- Thüringer Finanzgericht, 23.11.2021 – 3 K 308/18 Urteil
- Finanzgericht Köln, 18.01.2017 – 10 K 3615/14 Urteil
- Hessisches Finanzgericht, 26.02.2019 – 4 K 2033/17 Urteil
- Niedersächsisches Finanzgericht, 21.11.2017 – 15 K 202/14 Urteil
- Finanzgericht Hamburg, 26.05.2016 – 6 K 148/14 Urteil
- Finanzgericht Münster, 18.08.2015 – 10 K 3410/13 K,G Urteil
- Finanzgericht Düsseldorf, 21.04.2015 – 6 K 307/13 K,G Urteil
- Finanzgericht Münster, 25.02.2015 – 9 K 147/11 K,G,F Urteil
- Finanzgericht Münster, 14.12.2011 – 10 K 1471/09 K,G Urteil
- Finanzgericht Münster, 03.06.2025 – 13 K 356/23 E Urteil
- Finanzgericht Münster, 16.11.2022 – 13 K 3467/19 F Urteil
- Finanzgericht Münster, 30.06.2015 – 13 K 984/13 K,G Urteil
- Finanzgericht Düsseldorf, 21.04.2015 – 6 K 418/14 K,F Urteil
- Finanzgericht Köln, 30.05.2012 – 10 K 2477/11 Urteil
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 – 12 V 12208/11 Beschluss