Rechtsprechung / BFH, 24.11.2011 – V R 20/10

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 24.11.2011 – V R 20/10

  1. BFH, 11.12.2013 – XI R 22/11 Urteil

    1. Ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid über eine Umsatzsteuernachzahlung als Insolvenzforderung steht einer später begehrten anderweitigen Umsatzsteuerfestsetzung entgegen, wenn dieser Bescheid nicht mehr geänder…

  2. BFH, 27.09.2017 – XI R 9/16 Urteil

    Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist der Geschäftsführer der GmbH im Verfahren wegen Haftung gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforde…

  3. BFH, 05.07.2018 – XI B 17/18 Beschluss

    NV: Wenn weder der Insolvenzverwalter noch einer der Insolvenzgläubiger noch der Schuldner der Feststellung einer Umsatzsteuerforderung zur Insolvenztabelle widersprochen haben, ist die Feststellung zur Insolvenztabelle,…

  4. BFH, 22.10.2014 – I R 39/13 Urteil

    Die nachinsolvenzliche Änderung einer vorinsolvenzlich erfolgten Körperschaftsteuerfestsetzung gemäß § 164 Abs. 2 AO ist nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplanes, der die vom FA angemeldete und im Prüfungst…

  5. BFH, 06.12.2012 – V R 1/12 Urteil

    NV: § 178 Abs. 3 InsO ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass der Eintragung zur Insolvenztabelle bei Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dieselbe Wirkung wie der Feststellung gemäß § 185 InsO i. V. m. § 251…

  6. BFH, 17.09.2019 – VII R 5/18 Urteil

    1. Ein Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren kann gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren Bindungswirkung entfalten . 2. Die Eintragung in die Tabelle ersetzt im Insolvenzverfahren den Steuerbescheid und wirkt …

  7. Finanzgericht Düsseldorf, 27.03.2015 – 1 K 4001/13 U Urteil
  8. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 11.09.2013 – 2 K 2120/12 Urteil
  9. Finanzgericht Düsseldorf, 24.11.2017 – 1 K 3808/15 U Urteil
  10. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 – 7 K 7232/08 Urteil
  11. BFH, 16.03.2016 – V B 41/15 Beschluss

    1. NV: Im Insolvenzverfahren werden Forderungen, die unter einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 BGB (Eintritt eines ungewissen, zukünftigen Ereignisses) stehen, nach § 42 InsO unbedingt angemeldet und auch unbe…