Rechtsprechung / BFH, 09.02.2012 – III R 45/10
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 09.02.2012 – III R 45/10
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BFH, 18.07.2013 – III R 59/11
Urteil
1. Eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige --seine Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG vorausgesetzt-- inländische Einkünfte i.S. des § 49 E…
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BFH, 12.03.2015 – III R 14/14
Urteil
1. Eine aufgrund eines fehlerhaft genannten Fristbeginns unrichtig erteilte Rechtsbehelfsbelehrung führt gemäß § 55 Abs. 2 FGO dazu, dass die Einlegung des Rechtsbehelfs noch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe d…
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BFH, 20.06.2012 – V R 56/10
Urteil
1. NV: Ein zeitlich nicht beschränkter Kindergeldantrag ist nach seinem objektiven Inhalt in der Regel dahin zu verstehen, dass die Festsetzung von Kindergeld für den längstmöglichen Zeitraum und somit auch für die Zeit …
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BFH, 02.11.2016 – VIII B 7/16
Beschluss
NV: Ob die Angaben des Steuerpflichtigen in einer elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärung zur Antragstellung gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG unter bestimmten Umständen als Antragstellung für mehrere Beteiligung…
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BFH, 26.06.2014 – III R 6/13
Urteil
Erlässt die Familienkasse auf einen zeitlich nicht konkretisierten Kindergeldantrag einen Festsetzungsbescheid, der eine Befristung bis zu einem in der Zukunft liegenden Monat enthält, so hat sie damit über den Antrag in…
- Niedersächsisches Finanzgericht, 13.09.2012 – 15 K 249/11 Urteil
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BFH, 29.03.2012 – III B 94/10
Beschluss
1. NV: Ein Kindergeldantrag, der keine eindeutige zeitliche Einschränkung enthält, ist seinem objektiven Inhalt nach dahin zu verstehen, dass die Kindergeldfestsetzung auch für die Vergangenheit bis zur Grenze der Festse…
- Finanzgericht Hamburg, 26.05.2016 – 6 K 194/14 Urteil
- Hessisches Finanzgericht, 19.07.2013 – 3 K 2037/12 Urteil
- Finanzgericht Köln, 22.02.2024 – 5 K 256/22 Urteil
- Finanzgericht Münster, 12.06.2013 – 10 K 1551/11 Kg Urteil