Rechtsprechung / BFH, 29.02.2012 – IV E 1/12
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Beschluss vom 29.02.2012 – IV E 1/12
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BFH, 12.03.2020 – IV R 9/17
Urteil
1. Die Wärmeenergie verselbständigt sich zu einem eigenen Wirtschaftsgut, wenn sie über Wärmemengenzähler bestimmungsgemäß an Abnehmer geliefert oder für private Zwecke verbraucht wird . 2. Der private Verbrauch selbst e…
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BFH, 22.04.2015 – IV R 13/12
Urteil
1. Der Gegenstandswert einer erteilten Auskunft richtet sich nach dem gestellten Antrag und den sich daraus ergebenden steuerlichen Auswirkungen. Dafür ist auf die Differenz zwischen dem Steuerbetrag, der aufgrund der vo…
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BFH, 31.07.2014 – IV E 2/14
Beschluss
1. NV: Der Streitwert einer Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid ist grundsätzlich typisiert mit 25 v.H. des streitigen Gewinns oder Verlusts zu bemessen. 2. NV: Ausnahmsweise kommt der Ansatz eines höheren Proz…
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BFH, 15.05.2024 – IX S 14/24
Beschluss
NV: Für ein vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit geführtes Verfahren, in dem ein auf Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung gestützter Auskunftsanspruch geltend gemacht wird, ist der Auffangstreitwert von …
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BFH, 19.07.2016 – IV E 2/16
Beschluss
NV: Der Wert, aufgrund dessen die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GKG fällig gewordene Gerichtsgebühr zu berechnen ist, ergibt sich aus den Regelungen des § 52 Abs. 5 GKG. Ist Streitgegenstand ein Gewinnfeststellungsbeschei…
- BFH, 22.01.2015 – IV S 17/14 Beschluss
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BFH, 29.11.2012 – IV E 7/12
Beschluss
1. NV: In einem Klageverfahren wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung des Gewinns ist der Streitwert selbst dann nach einem pauschalen Prozentsatz des streitigen Gewinns zu ermitteln, wenn feststeht, dass der G…
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BFH, 27.10.2023 – I E 4/23
Beschluss
NV: Zur Streitwertbemessung in einem Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit einer Feststellung im Sinne des § 180 Abs. 5 Nr. 1 der Abgabenordnung (negativer Progressionsvorbehalt) in einem "Goldfinger-Fall".
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BFH, 03.07.2019 – I E 1/19
Beschluss
NV: Der Streitwert einer Klage eines Investmentfonds gegen die gesonderte Feststellung von Unterschiedsbeträgen gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 InvStG 2004 a.F. ist mit 25 % des Gesamt-Unterschiedsbetrags zu bemessen, der sich …
- Niedersächsisches Finanzgericht, 17.03.2015 – 15 K 196/11 Beschluss
- Niedersächsisches Finanzgericht, 29.10.2025 – 3 V 251/24 Beschluss
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BFH, 30.10.2023 – IV S 26/23
Beschluss
1. NV: Über den Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 33 Abs. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) entscheidet das Gericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter (§ 33 Abs. 8 RVG). 2. NV: Der…