Rechtsprechung / BFH, 29.03.2012 – VI R 70/10
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 29.03.2012 – VI R 70/10
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BFH, 04.08.2016 – VI R 47/13
Urteil
1. Die Vergütung des Insolvenztreuhänders ist dem Privatbereich des Steuerpflichtigen zuzuordnen und kann deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden . 2. Hat der Steuerpflichtige die entscheidende Ursache für sein…
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BFH, 26.10.2022 – VI R 25/20
Urteil
Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen.
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BFH, 28.03.2018 – VI B 106/17
Beschluss
1. NV: Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass Aufwendungen zur Beseitigung von durch Baumängel verursachten Schäden grundsätzlich nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastung führen. 2. NV: Die…
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BFH, 22.10.2019 – VI R 48/17
Urteil
NV: Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine außergewöhnliche Belastung. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine über 100 Jahre alte Familiengrabstätte handelt und Standsicherheitsmängel auf Anordnung…
- Finanzgericht Köln, 01.12.2017 – 3 K 625/17 Urteil
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BFH, 02.06.2015 – VI R 30/14
Beschluss
Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen .
- Niedersächsisches Finanzgericht, 29.10.2014 – 9 K 245/11 Urteil
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 10.09.2012 – 6 K 3622/10 Urteil
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 01.02.2024 – 1 K 1855/21 Urteil
- Finanzgericht Nürnberg, 06.09.2023 – 3 K 988/21 Urteil
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 – 9 K 9147/19 Urteil