Rechtsprechung / BFH, 29.03.2012 – VI R 70/10

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 29.03.2012 – VI R 70/10

  1. BFH, 04.08.2016 – VI R 47/13 Urteil

    1. Die Vergütung des Insolvenztreuhänders ist dem Privatbereich des Steuerpflichtigen zuzuordnen und kann deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden . 2. Hat der Steuerpflichtige die entscheidende Ursache für sein…

  2. BFH, 26.10.2022 – VI R 25/20 Urteil

    Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

  3. BFH, 28.03.2018 – VI B 106/17 Beschluss

    1. NV: Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass Aufwendungen zur Beseitigung von durch Baumängel verursachten Schäden grundsätzlich nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastung führen. 2. NV: Die…

  4. BFH, 22.10.2019 – VI R 48/17 Urteil

    NV: Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine außergewöhnliche Belastung. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine über 100 Jahre alte Familiengrabstätte handelt und Standsicherheitsmängel auf Anordnung…

  5. Finanzgericht Köln, 01.12.2017 – 3 K 625/17 Urteil
  6. BFH, 02.06.2015 – VI R 30/14 Beschluss

    Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen .

  7. Niedersächsisches Finanzgericht, 29.10.2014 – 9 K 245/11 Urteil
  8. Finanzgericht Baden-Württemberg, 10.09.2012 – 6 K 3622/10 Urteil
  9. Finanzgericht Baden-Württemberg, 01.02.2024 – 1 K 1855/21 Urteil
  10. Finanzgericht Nürnberg, 06.09.2023 – 3 K 988/21 Urteil
  11. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 – 9 K 9147/19 Urteil