Rechtsprechung / BFH, 09.05.2012 – X R 30/06
Zitiert von 16 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 09.05.2012 – X R 30/06
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BFH, 21.05.2010 – IV B 88/09
Beschluss
1. NV: An der Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung bestehen (insgesamt) ernstliche Zweifel, wenn die darin ausgesprochene Verböserung zwar auf der Anwendung des § 4 Abs. 4 EStG beruht, dies jedoch eine Erhö…
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BFH, 06.12.2018 – IV R 15/17
Urteil
1. NV: Die Bemessungsgrundlage für die nicht abziehbaren Schuldzinsen ist begrenzt auf den Entnahmeüberschuss des Zeitraums von 1999 bis zum aktuellen Wirtschaftsjahr (Anschluss an BFH-Urteil vom 14. März 2018 X R 17/16,…
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BFH, 24.11.2016 – IV R 46/13
Urteil
1. Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern zu berücksichtigen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt worden sind. 2. Die A…
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BFH, 22.03.2022 – IV R 19/19
Urteil
NV: Vor Einschränkung des Abzugs von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist in einem ersten Schritt zu klären, ob und inwieweit die Schuldzinsen überhaupt betrieblich veranlasst sind.
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BFH, 30.08.2012 – IV R 48/09
Urteil
NV: Der Auslegung des § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG dahingehend, dass die nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen auch um den Zinsaufwand für im Umlaufvermögen ausgewiesene Grundstücke zu kürzen bzw. ein Gegenbewe…
- Finanzgericht Köln, 21.08.2013 – 14 K 3754/11 Urteil
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BFH, 23.02.2012 – IV R 19/08
Urteil
1. Ob Schuldzinsen i.S. des § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungskosten oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vorliegen, bestimmt sich ausschließlich nach der …
- Finanzgericht Düsseldorf, 17.08.2016 – 7 K 1668/13 F Urteil
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 05.12.2023 – 6 K 1179/23 Urteil
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 05.12.2023 – 6 K 1178/23 Urteil
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 05.12.2023 – 6 K 1177/23 Urteil
- Niedersächsisches Finanzgericht, 17.08.2023 – 9 K 10136/21 Gerichtsbescheid
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BFH, 05.11.2019 – X R 42-43/18, X R 42/18, X R 43/18
Urteil
NV: Bei der Berechnung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist positives Eigenkapital, das aus vor dem 01.01.1999 endenden Wirtschaftsjahren herrührt, unberücksichtigt zu lassen. Die durch das StÄn…
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BFH, 05.11.2019 – X R 40-41/18, X R 40/18, X R 41/18
Urteil
NV: Bei der Berechnung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist positives Eigenkapital, das aus vor dem 01.01.1999 endenden Wirtschaftsjahren herrührt, unberücksichtigt zu lassen. Die durch das StÄn…
- Finanzgericht Köln, 13.11.2012 – 13 K 539/04 Urteil
- Finanzgericht Düsseldorf, 23.06.2009 – 11 V 1839/09 A (F) Beschluss