Rechtsprechung / BFH, 02.07.2012 – III B 101/11
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Beschluss vom 02.07.2012 – III B 101/11
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BFH, 14.12.2022 – II R 40/20
Urteil
1. Hat das FA in einem Feststellungsbescheid nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG Feststellungen zu mehreren Grundstücken getroffen, von denen eines oder mehrere nicht in die Feststellungen hätte einbezogen werden dürfen…
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BFH, 18.09.2019 – II R 15/16
Urteil
1. Bei der Bewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen…
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BFH, 25.04.2017 – VIII R 64/13
Urteil
1. NV: Wendet sich der Kläger nach Erhebung der Klage gegen die Einkommensteuerfestsetzung erstmals auch gegen die Festsetzung von Verspätungszuschlägen, liegt eine Klageänderung nach § 67 Abs. 1 FGO vor. Diese ist nur z…
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BFH, 21.10.2014 – I B 100/13
Beschluss
1. NV: Beantragt der fachkundig vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich und unmissverständlich die (isolierte) Aufhebung der Einspruchsentscheidung und obsiegt er mit diesem Begehren vollständig, dan…
- Finanzgericht Hamburg, 06.06.2017 – 5 K 148/16 Gerichtsbescheid
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BFH, 09.09.2014 – VIII B 133/13
Beschluss
1. NV: Eine "Untätigkeitsverpflichtungsklage gemäß § 46 FGO", die der Kläger nach Einlegung eines nicht beschiedenen Einspruchs gegen einen Steuerbescheid einlegt, mit dem Antrag das Finanzamt zu Bescheidung des Einspruc…
- Hessisches Finanzgericht, 17.01.2022 – 9 V 1408/21 Beschluss
- Hessisches Finanzgericht, 29.01.2020 – 9 K 182/19 Urteil
- Finanzgericht Hamburg, 11.12.2024 – 2 K 62/21 Urteil
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 03.03.2016 – 3 K 1603/14 Urteil
- Finanzgericht Köln, 11.12.2014 – 10 K 2414/12 Urteil