Rechtsprechung / BFH, 12.10.2012 – III B 66/12

Zitiert von 13 Entscheidungen

BFH, Beschluss vom 12.10.2012 – III B 66/12

  1. BSG, 14.03.2013 – B 13 R 19/12 R Urteil

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht deshalb unrichtig, weil sie nicht auf die Möglichkeit hinweist, den Rechtsbehelf in elektronischer Form einzulegen.

  2. BFH, 20.11.2013 – X R 2/12 Urteil

    Es reicht aus, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt.

  3. BFH, 18.04.2013 – X B 47/12 Beschluss

    NV: Aufgabe zur Post i.S. des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bedeutet nicht "Übergabe an die Deutsche Post AG". Die Dreitagesfrist beginnt auch dann bereits mit der Einlieferung bei einem privaten Postdienstleister zu laufen, wen…

  4. BFH, 28.04.2015 – VI R 65/13 Beschluss

    NV: Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs im Sinne des § 356 Abs. 2 AO weder unterblieben noch unrichtig erteilt, wenn sie den Wortlaut des § 357 Abs. 1 S. 1…

  5. BFH, 05.03.2014 – VIII R 51/12 Urteil

    1. NV: Die Rechtsbehelfsbelehrung in der Einspruchsentscheidung muss - jedenfalls, wenn sie vor der im Juli 2013 in Kraft getretenen Neufassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ergangen ist - keinen Hinweis auf die Möglichkeit…

  6. BFH, 18.03.2014 – VIII R 33/12 Urteil

    1. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht deshalb unrichtig oder unvollständig, weil sie nicht auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung auf elektronischem Weg hinweist (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Beruft sich e…

  7. Finanzgericht Baden-Württemberg, 04.05.2017 – 3 K 3046/14 Urteil
  8. Hessisches Finanzgericht, 02.07.2014 – 8 K 1658/13 Urteil
  9. BFH, 06.07.2016 – XI B 36/16 Beschluss

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, wird nicht dadurch unrichtig i.S. von § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn es anschließend weiter heißt: "Ein Einspruc…

  10. Finanzgericht Hamburg, 19.05.2016 – 2 K 138/15 Urteil
  11. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 09.03.2016 – 4 V 770/15 Beschluss
  12. Hessisches Finanzgericht, 16.04.2013 – 8 K 2388/12 Urteil
  13. Sozialgericht Karlsruhe, 04.02.2026 – S 14 SF 2339/25 AB, S 12 AY 2114/25 Beschluss