Rechtsprechung / BFH, 12.10.2012 – III B 66/12
Zitiert von 13 Entscheidungen
BFH, Beschluss vom 12.10.2012 – III B 66/12
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BSG, 14.03.2013 – B 13 R 19/12 R
Urteil
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht deshalb unrichtig, weil sie nicht auf die Möglichkeit hinweist, den Rechtsbehelf in elektronischer Form einzulegen.
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BFH, 20.11.2013 – X R 2/12
Urteil
Es reicht aus, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt.
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BFH, 18.04.2013 – X B 47/12
Beschluss
NV: Aufgabe zur Post i.S. des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bedeutet nicht "Übergabe an die Deutsche Post AG". Die Dreitagesfrist beginnt auch dann bereits mit der Einlieferung bei einem privaten Postdienstleister zu laufen, wen…
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BFH, 28.04.2015 – VI R 65/13
Beschluss
NV: Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs im Sinne des § 356 Abs. 2 AO weder unterblieben noch unrichtig erteilt, wenn sie den Wortlaut des § 357 Abs. 1 S. 1…
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BFH, 05.03.2014 – VIII R 51/12
Urteil
1. NV: Die Rechtsbehelfsbelehrung in der Einspruchsentscheidung muss - jedenfalls, wenn sie vor der im Juli 2013 in Kraft getretenen Neufassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ergangen ist - keinen Hinweis auf die Möglichkeit…
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BFH, 18.03.2014 – VIII R 33/12
Urteil
1. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht deshalb unrichtig oder unvollständig, weil sie nicht auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung auf elektronischem Weg hinweist (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Beruft sich e…
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 04.05.2017 – 3 K 3046/14 Urteil
- Hessisches Finanzgericht, 02.07.2014 – 8 K 1658/13 Urteil
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BFH, 06.07.2016 – XI B 36/16
Beschluss
Eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, wird nicht dadurch unrichtig i.S. von § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn es anschließend weiter heißt: "Ein Einspruc…
- Finanzgericht Hamburg, 19.05.2016 – 2 K 138/15 Urteil
- Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 09.03.2016 – 4 V 770/15 Beschluss
- Hessisches Finanzgericht, 16.04.2013 – 8 K 2388/12 Urteil
- Sozialgericht Karlsruhe, 04.02.2026 – S 14 SF 2339/25 AB, S 12 AY 2114/25 Beschluss