Rechtsprechung / BFH, 20.12.2012 – IV B 12/12
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Beschluss vom 20.12.2012 – IV B 12/12
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BFH, 16.12.2021 – IV R 1/18
Urteil
1. NV: Es ist Sache des FG als Tatsacheninstanz, zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode es sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen. 2. NV:…
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BFH, 12.03.2020 – IV R 9/17
Urteil
1. Die Wärmeenergie verselbständigt sich zu einem eigenen Wirtschaftsgut, wenn sie über Wärmemengenzähler bestimmungsgemäß an Abnehmer geliefert oder für private Zwecke verbraucht wird . 2. Der private Verbrauch selbst e…
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BFH, 16.12.2015 – IV R 18/12
Urteil
1. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 normiert mit der Anordnung des Teilwertansatzes einen eigenen Besteuerungstatbestand, soweit die dort genannten Übertragungen weder als Entnahme noch als Einlage zu qualifizieren sind . 2. …
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BFH, 16.11.2022 – X R 17/20
Urteil
1. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts des A…
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BFH, 18.06.2015 – IV R 6/11
Urteil
NV: Der Teilwert von hundertprozentigen Beteiligungen an Organgesellschaften bestimmt sich nicht nur nach der Ertragslage und den Ertragsaussichten jener Gesellschaften, sondern auch nach der funktionalen Bedeutung der O…
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BFH, 16.12.2021 – IV R 2/18
Urteil
1. NV: Es ist Sache des FG als Tatsacheninstanz, zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode es sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen. 2. NV:…
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 09.05.2017 – 5 K 841/16 Urteil
- Finanzgericht Nürnberg, 01.03.2024 – 5 V 1163/23 Beschluss
- Finanzgericht Münster, 20.05.2020 – 7 K 3210/17 E,F Urteil
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BFH, 30.01.2014 – X B 63/13
Beschluss
NV: Der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Fall einer Grundstücksentnahme anzusetzende Grundstücksteilwert ist nicht nach einer Bandbreite zu bestimmen .
- Finanzgericht Münster, 20.05.2020 – 7 K 3212/17 E,F Urteil