Rechtsprechung / BFH, 20.12.2012 – IV B 12/12

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Beschluss vom 20.12.2012 – IV B 12/12

  1. BFH, 16.12.2021 – IV R 1/18 Urteil

    1. NV: Es ist Sache des FG als Tatsacheninstanz, zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode es sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen. 2. NV:…

  2. BFH, 12.03.2020 – IV R 9/17 Urteil

    1. Die Wärmeenergie verselbständigt sich zu einem eigenen Wirtschaftsgut, wenn sie über Wärmemengenzähler bestimmungsgemäß an Abnehmer geliefert oder für private Zwecke verbraucht wird . 2. Der private Verbrauch selbst e…

  3. BFH, 16.12.2015 – IV R 18/12 Urteil

    1. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 normiert mit der Anordnung des Teilwertansatzes einen eigenen Besteuerungstatbestand, soweit die dort genannten Übertragungen weder als Entnahme noch als Einlage zu qualifizieren sind . 2. …

  4. BFH, 16.11.2022 – X R 17/20 Urteil

    1. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts des A…

  5. BFH, 18.06.2015 – IV R 6/11 Urteil

    NV: Der Teilwert von hundertprozentigen Beteiligungen an Organgesellschaften bestimmt sich nicht nur nach der Ertragslage und den Ertragsaussichten jener Gesellschaften, sondern auch nach der funktionalen Bedeutung der O…

  6. BFH, 16.12.2021 – IV R 2/18 Urteil

    1. NV: Es ist Sache des FG als Tatsacheninstanz, zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode es sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen. 2. NV:…

  7. Finanzgericht Baden-Württemberg, 09.05.2017 – 5 K 841/16 Urteil
  8. Finanzgericht Nürnberg, 01.03.2024 – 5 V 1163/23 Beschluss
  9. Finanzgericht Münster, 20.05.2020 – 7 K 3210/17 E,F Urteil
  10. BFH, 30.01.2014 – X B 63/13 Beschluss

    NV: Der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Fall einer Grundstücksentnahme anzusetzende Grundstücksteilwert ist nicht nach einer Bandbreite zu bestimmen .

  11. Finanzgericht Münster, 20.05.2020 – 7 K 3212/17 E,F Urteil