Rechtsprechung / BFH, 15.05.2013 – IX R 5/11
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 15.05.2013 – IX R 5/11
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BFH, 28.08.2014 – V R 8/14
Urteil
Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch dann kein Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO, wenn sie zu einer Steuervergütung (§ 168 Satz 2 AO) führen soll.
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BFH, 23.09.2020 – XI R 1/19
Urteil
1. Ordnet das Insolvenzgericht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Nachtragsverteilung durch den früheren Insolvenzverwalter an, tritt für den im Beschluss genannten Gegenstand der Nachtragsverteilung wieder Insolvenz…
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BFH, 18.08.2015 – VII R 5/14
Beschluss
1. NV: Nach der Rechtsprechung des EuGH setzt die Hemmung nationaler Festsetzungs- bzw. Verjährungsfristen selbst bei nicht fristgerechter Umsetzung von Richtlinienbestimmungen besondere Umstände voraus . 2. NV: Solche b…
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BFH, 28.07.2021 – X R 35/20
Urteil
1. NV: Für die Wahrung der Festsetzungsfrist ist gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO derjenige Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen …
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BFH, 12.08.2015 – I R 63/14
Urteil
NV: Auch wenn ein (unwirksamer) Veranlagungsantrag i.S. § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 (i.V. mit § 46 Abs. 2 Nr. 8) EStG 2002 noch nicht förmlich beschieden war, löst er im Zusammenhang mit der Abgabe einer Steuererklärung im …
- Finanzgericht Hamburg, 05.02.2015 – 3 K 201/14 Urteil
- Hessisches Finanzgericht, 29.03.2011 – 11 K 1736/09 Urteil
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BFH, 07.08.2024 – IV R 9/22
Urteil
1. Gibt der Steuerpflichtige nach Ergehen eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Gewinnfeststellungsbescheids erstmals eine inhaltlich abweichende Feststellungserklärung ab, so liegt darin zugleich ein Änder…
- Finanzgericht Düsseldorf, 23.02.2021 – 10 K 3480/18 F Urteil
- Finanzgericht Hamburg, 13.05.2014 – 6 K 54/13 Urteil
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BFH, 23.02.2024 – IX B 118/22
Beschluss
NV: Die unterlassene Änderung einer materiell unrichtigen Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags fällt nicht unter § 10d Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes, sodass eine Anwendung des § 181 Abs. …