Rechtsprechung / BFH, 15.05.2013 – IX R 5/11

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 15.05.2013 – IX R 5/11

  1. BFH, 28.08.2014 – V R 8/14 Urteil

    Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch dann kein Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO, wenn sie zu einer Steuervergütung (§ 168 Satz 2 AO) führen soll.

  2. BFH, 23.09.2020 – XI R 1/19 Urteil

    1. Ordnet das Insolvenzgericht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Nachtragsverteilung durch den früheren Insolvenzverwalter an, tritt für den im Beschluss genannten Gegenstand der Nachtragsverteilung wieder Insolvenz…

  3. BFH, 18.08.2015 – VII R 5/14 Beschluss

    1. NV: Nach der Rechtsprechung des EuGH setzt die Hemmung nationaler Festsetzungs- bzw. Verjährungsfristen selbst bei nicht fristgerechter Umsetzung von Richtlinienbestimmungen besondere Umstände voraus . 2. NV: Solche b…

  4. BFH, 28.07.2021 – X R 35/20 Urteil

    1. NV: Für die Wahrung der Festsetzungsfrist ist gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO derjenige Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen …

  5. BFH, 12.08.2015 – I R 63/14 Urteil

    NV: Auch wenn ein (unwirksamer) Veranlagungsantrag i.S. § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 (i.V. mit § 46 Abs. 2 Nr. 8) EStG 2002 noch nicht förmlich beschieden war, löst er im Zusammenhang mit der Abgabe einer Steuererklärung im …

  6. Finanzgericht Hamburg, 05.02.2015 – 3 K 201/14 Urteil
  7. Hessisches Finanzgericht, 29.03.2011 – 11 K 1736/09 Urteil
  8. BFH, 07.08.2024 – IV R 9/22 Urteil

    1. Gibt der Steuerpflichtige nach Ergehen eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Gewinnfeststellungsbescheids erstmals eine inhaltlich abweichende Feststellungserklärung ab, so liegt darin zugleich ein Änder…

  9. Finanzgericht Düsseldorf, 23.02.2021 – 10 K 3480/18 F Urteil
  10. Finanzgericht Hamburg, 13.05.2014 – 6 K 54/13 Urteil
  11. BFH, 23.02.2024 – IX B 118/22 Beschluss

    NV: Die unterlassene Änderung einer materiell unrichtigen Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags fällt nicht unter § 10d Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes, sodass eine Anwendung des § 181 Abs. …