Rechtsprechung / BFH, 15.05.2013 – VI R 41/12

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 15.05.2013 – VI R 41/12

  1. BFH, 08.08.2013 – VI R 72/12 Urteil

    Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet oder versetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 …

  2. BFH, 24.09.2013 – VI R 51/12 Urteil

    Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber wiederholt für ein Jahr befristet an einem anderen Betriebsteil des Arbeitgebers als seinem bisherigen Tätigkeitsort eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitss…

  3. BFH, 08.08.2013 – VI R 27/12 Urteil

    NV: Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber für zwei Jahre befristet an einer anderen betrieblichen Einrichtung als seinem bisherigen Tätigkeitsort eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S…

  4. BFH, 08.08.2013 – VI R 59/12 Urteil

    Bei einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nach einer unbefristeten Versetzung ist eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte regelmäßige Arbeitsstätte anzunehm…

  5. Landesarbeitsgericht Hamm, 23.03.2018 – 5 Ta 135/17 Beschluss
  6. Thüringer Finanzgericht, 12.03.2014 – 3 K 786/13 Urteil
  7. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 – 4 K 352/14 Urteil
  8. Thüringer Finanzgericht, 27.02.2014 – 2 K 663/13 Urteil
  9. Finanzgericht Köln, 19.02.2014 – 9 K 2957/12 Urteil
  10. Niedersächsisches Finanzgericht, 28.04.2015 – 13 K 150/14 Urteil
  11. Finanzgericht Hamburg, 09.07.2014 – 3 K 237/13 Urteil