Rechtsprechung / BFH, 15.05.2013 – VI R 41/12
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 15.05.2013 – VI R 41/12
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BFH, 08.08.2013 – VI R 72/12
Urteil
Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet oder versetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 …
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BFH, 24.09.2013 – VI R 51/12
Urteil
Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber wiederholt für ein Jahr befristet an einem anderen Betriebsteil des Arbeitgebers als seinem bisherigen Tätigkeitsort eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitss…
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BFH, 08.08.2013 – VI R 27/12
Urteil
NV: Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber für zwei Jahre befristet an einer anderen betrieblichen Einrichtung als seinem bisherigen Tätigkeitsort eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S…
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BFH, 08.08.2013 – VI R 59/12
Urteil
Bei einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nach einer unbefristeten Versetzung ist eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte regelmäßige Arbeitsstätte anzunehm…
- Landesarbeitsgericht Hamm, 23.03.2018 – 5 Ta 135/17 Beschluss
- Thüringer Finanzgericht, 12.03.2014 – 3 K 786/13 Urteil
- Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 – 4 K 352/14 Urteil
- Thüringer Finanzgericht, 27.02.2014 – 2 K 663/13 Urteil
- Finanzgericht Köln, 19.02.2014 – 9 K 2957/12 Urteil
- Niedersächsisches Finanzgericht, 28.04.2015 – 13 K 150/14 Urteil
- Finanzgericht Hamburg, 09.07.2014 – 3 K 237/13 Urteil