Rechtsprechung / BFH, 16.05.2013 – IV R 54/11
Zitiert von 15 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 16.05.2013 – IV R 54/11
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BFH, 24.09.2015 – IV R 9/13
Urteil
Bestellt der Eigentümer an einem unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht und errichtet der Erbbauberechtigte ein Gebäude, das er an ein Betriebsunternehmen vermietet, fehlt zwischen dem Eigentümer und dem Betriebsunternehm…
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BFH, 28.05.2020 – IV R 4/17
Urteil
1. Die personelle Verflechtung als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn die personenidentischen Gesellschafter-Geschäftsführer der Besitz-GbR und der Betriebs-GmbH die laufenden Geschäfte der Besitz-Gb…
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BFH, 20.05.2021 – IV R 31/19
Urteil
1. Die Mehrheitsbeteiligung eines einzelnen Gesellschafters oder einer Personengruppe vermittelt diesen grundsätzlich auch bei einer KG die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung und damit di…
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BFH, 18.06.2015 – IV R 11/13
Urteil
1. NV: Durch die entgeltliche Überlassung eines Grundstücks an eine GmbH wird bei gegebener personeller Verflechtung eine (unechte) Betriebsaufspaltung begründet, auch wenn sich die Geschäftstätigkeit der GmbH auf die Ve…
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BFH, 22.02.2024 – III R 13/23
Urteil
1. Aus einer sogenannten umgekehrten Betriebsaufspaltung kann wegen des Durchgriffsverbots eine originär gewerbliche Tätigkeit der Besitzkapitalgesellschaft nicht abgeleitet werden. 2. Das Durchgriffsverbot gilt bei der …
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BFH, 19.09.2024 – IV R 5/20
Urteil
1. NV: Eine --für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche-- personelle Verflechtung liegt vor, wenn eine Person oder Personengruppe sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrscht,…
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BFH, 29.07.2015 – IV R 16/13
Urteil
NV: Die für eine Betriebsaufspaltung unter anderem erforderliche sachliche Verflechtung durch Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine Betriebsgesellschaft ist nicht alleine deshalb zu bejahen, weil diese (Akt…
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BFH, 16.04.2015 – IV R 2/12
Urteil
1. NV: Ein Feststellungsbescheid ist nach § 181 Abs. 1 Satz 1, § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen nachträglich bekannt werden, die zu einer Erhöhung der Besteuerungsgrundlagen bei jedenfall…
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BFH, 10.05.2016 – X R 5/14
Urteil
NV: Eine Betriebsaufspaltung liegt auch vor, wenn die wesentliche Betriebsgrundlage, die das Besitzunternehmen an die Betriebsgesellschaft vermietet, nicht im Eigentum des Besitzunternehmens steht. Es ist dabei unerhebli…
- Finanzgericht Hamburg, 23.05.2023 – 6 K 95/21 Urteil
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BFH, 14.04.2021 – X R 5/19
Urteil
1. Die personelle Verflechtung verlangt --abgesehen vom Sonderfall der faktischen Beherrschung--, dass der das Besitzunternehmen beherrschende Gesellschafter auch in der Betriebskapitalgesellschaft die Stimmenmehrheit in…
- Niedersächsisches Finanzgericht, 23.06.2017 – 13 K 145/11 Urteil
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BFH, 18.06.2015 – IV R 13/13
Urteil
1. NV: Durch die entgeltliche Überlassung eines Grundstücks an eine GmbH wird bei gegebener personeller Verflechtung eine (unechte) Betriebsaufspaltung begründet, auch wenn sich die Geschäftstätigkeit der GmbH auf die Ve…
- Finanzgericht Münster, 06.12.2013 – 14 K 2727/10 G Urteil
- Finanzgericht Hamburg, 08.04.2025 – 5 K 103/24 Urteil