Rechtsprechung / BFH, 22.08.2013 – V R 18/12
Zitiert von 14 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 22.08.2013 – V R 18/12
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BFH, 21.01.2015 – XI B 88/14
Beschluss
NV: Es ist geklärt, dass die Vermietung von Räumen an Prostituierte zum Zweck der Ausübung der Prostitution keine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Vermietung von zur kurzfristigen Beherbergung bereitgehaltenen Woh…
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BFH, 17.12.2014 – XI R 16/11
Urteil
Die entgeltliche Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte ist keine umsatzsteuerfreie Vermietung, wenn zusätzliche Leistungen der Gesamtleistung ein anderes Gepräge geben als einer Vermietung.
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BFH, 24.09.2015 – V R 30/14
Urteil
Das halbstündige oder stundenweise Überlassen von Zimmern in einem "Stundenhotel" ist keine Beherbergung i.S. von § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG.
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BFH, 19.02.2014 – XI R 1/12
Urteil
1. NV: Das Finanzamt ist befugt, ein nach Insolvenzeröffnung unterbrochenes Verfahren wieder aufzunehmen, wenn die streitbefangenen Umsatzsteuerschulden bezahlt sind und es sich daher insoweit um einen sog. Aktivprozess …
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BFH, 27.09.2018 – V R 9/17
Urteil
1. NV: Für die Zurechnung von in einem Bordell oder FKK-Club erbrachten Prostitutionsumsätzen gelten die allgemeinen Grundsätze, nach denen zu beurteilen ist, ob eine Leistung dem unmittelbar Handelnden oder dem Unterneh…
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BFH, 11.11.2015 – V R 37/14
Urteil
1. Die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umfasst die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt (entgegen Abschn. 4.1…
- Finanzgericht Hamburg, 17.09.2015 – 2 K 253/14 Urteil
- Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2018 – 3 K 99/16 Urteil
- Niedersächsisches Finanzgericht, 22.08.2018 – 11 K 18/18 Urteil
- Finanzgericht Münster, 04.07.2019 – 5 K 2423/17 U Urteil
- Finanzgericht Münster, 29.01.2019 – 15 K 2858/15 U Urteil
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BFH, 29.11.2022 – XI R 13/20
Urteil
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfr…
- Finanzgericht Hamburg, 07.05.2014 – 2 K 293/13 Urteil
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 07.12.2017 – 1 K 1921/17 Urteil