Rechtsprechung / BFH, 29.10.2013 – VIII R 13/11
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 29.10.2013 – VIII R 13/11
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BFH, 01.07.2014 – VIII R 53/12
Urteil
1. Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht als nachträ…
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BFH, 09.07.2019 – X R 9/17
Urteil
1. Die Hingabe von Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, begründet auch bei einem beträchtlichen Kreditvolumen weder die Eigenschaft als …
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BFH, 07.06.2016 – VIII R 32/13
Urteil
1. Veräußert ein Steuerpflichtiger die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit wirtschaftlicher Wirkung auf den Stichtag des Erwerbs an den Veräußerer zurück und soll diesem für die gesamte Haltedauer des Steuerpfli…
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BFH, 28.02.2018 – VIII R 41/15
Urteil
Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn Ausgaben, die nach dem 31. Dezember 2008 getätigt wurden, mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die bereits vor dem 1. Januar 2009…
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BFH, 09.06.2015 – VIII R 12/14
Urteil
1. Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn nach dem 31. Dezember 2008 getätigte Ausgaben mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die vor dem 1. Januar 2009 zugeflossen sind…
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BFH, 05.02.2014 – X R 5/11
Urteil
1. NV: Schuldzinsen, die zur Finanzierung (ggf. nachträglicher) Anschaffungskosten auf nicht mehr bestehende Beteiligungen i.S. des § 17 EStG entstehen, führen auch dann unter den gleichen Voraussetzungen, wie sie für di…
- Niedersächsisches Finanzgericht, 22.06.2015 – 7 K 19/13 Urteil
- BFH, 01.07.2014 – VIII R 54/13 Urteil
- BFH, 29.10.2013 – VIII R 14/11 Urteil
- Thüringer Finanzgericht, 23.05.2019 – 3 K 326/18 Urteil
- BFH, 29.10.2013 – VIII R 15/11 Urteil