Rechtsprechung / BFH, 26.02.2014 – VI R 37/13

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 26.02.2014 – VI R 37/13

  1. BFH, 15.12.2016 – VI R 86/13 Urteil

    1. Nutzen Miteigentümer ein Arbeitszimmer gemeinsam zur Erzielung von Einkünften, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Dasselbe gilt für Mietzahlungen f…

  2. BFH, 15.12.2016 – VI R 53/12 Urteil

    1. Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder Nutzende die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, die er getragen hat, einkünftemindernd geltend machen, sofern die Vorausset…

  3. BFH, 16.09.2015 – IX R 19/14 Urteil

    1. NV: Wird ein Raum eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses an einen Miteigentümer als Büro für dessen selbständige Tätigkeit vermietet, sind die darauf entfallenden Aufwendungen vom vermietenden Miteigentümer grundsä…

  4. BFH, 12.07.2021 – VI R 9/19 Urteil

    NV: Eine überwiegend im Außendienst tätige Mitarbeiterin des allgemeinen Ordnungsdienstes hat im Ordnungsamt, dem sie zugeordnet ist, ihre erste Tätigkeitsstätte, wenn sie dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu…

  5. Finanzgericht Münster, 15.12.2023 – 12 K 1090/21 E Urteil
  6. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 – 6 K 6241/12 Urteil
  7. BFH, 22.02.2017 – III R 9/16 Urteil

    1. Nicht jeder nur in den Abendstunden oder an Wochenenden nutzbare Schreibtischarbeitsplatz in einem Praxisraum steht zwangsläufig als ein "anderer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur Verfügung . 2.…

  8. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 – 4 K 362/15 Urteil
  9. BFH, 06.11.2014 – VI R 4/14 Urteil

    1. NV: Ein Raum ist nicht zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet, wenn die arbeitsschutzrechtlich zu beachtenden Vorgaben nicht eingehalten werden . 2. NV: Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Richters l…

  10. Hessisches Finanzgericht, 30.07.2020 – 3 K 1220/19 Urteil
  11. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 – 3 K 1544/13 Urteil