Rechtsprechung / BFH, 26.02.2014 – VI R 37/13
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 26.02.2014 – VI R 37/13
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BFH, 15.12.2016 – VI R 86/13
Urteil
1. Nutzen Miteigentümer ein Arbeitszimmer gemeinsam zur Erzielung von Einkünften, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Dasselbe gilt für Mietzahlungen f…
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BFH, 15.12.2016 – VI R 53/12
Urteil
1. Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder Nutzende die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, die er getragen hat, einkünftemindernd geltend machen, sofern die Vorausset…
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BFH, 16.09.2015 – IX R 19/14
Urteil
1. NV: Wird ein Raum eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses an einen Miteigentümer als Büro für dessen selbständige Tätigkeit vermietet, sind die darauf entfallenden Aufwendungen vom vermietenden Miteigentümer grundsä…
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BFH, 12.07.2021 – VI R 9/19
Urteil
NV: Eine überwiegend im Außendienst tätige Mitarbeiterin des allgemeinen Ordnungsdienstes hat im Ordnungsamt, dem sie zugeordnet ist, ihre erste Tätigkeitsstätte, wenn sie dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu…
- Finanzgericht Münster, 15.12.2023 – 12 K 1090/21 E Urteil
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 – 6 K 6241/12 Urteil
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BFH, 22.02.2017 – III R 9/16
Urteil
1. Nicht jeder nur in den Abendstunden oder an Wochenenden nutzbare Schreibtischarbeitsplatz in einem Praxisraum steht zwangsläufig als ein "anderer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur Verfügung . 2.…
- Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 – 4 K 362/15 Urteil
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BFH, 06.11.2014 – VI R 4/14
Urteil
1. NV: Ein Raum ist nicht zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet, wenn die arbeitsschutzrechtlich zu beachtenden Vorgaben nicht eingehalten werden . 2. NV: Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Richters l…
- Hessisches Finanzgericht, 30.07.2020 – 3 K 1220/19 Urteil
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 – 3 K 1544/13 Urteil