Rechtsprechung / BFH, 26.02.2014 – VI R 68/12

Zitiert von 24 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 26.02.2014 – VI R 68/12

  1. BFH, 06.11.2014 – VI R 21/14 Urteil

    Der in einer dauerhaften, ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers beschäftigte Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb auswärts tätig, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit ode…

  2. BFH, 09.11.2015 – VI R 8/15 Beschluss

    NV: Ein Polizeibeamter im Streifendienst ist schwerpunktmäßig in seinem Revier und damit auswärts tätig .

  3. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 – 3 K 3087/14 Urteil
  4. BFH, 10.03.2015 – VI R 87/13 Urteil

    NV: Das firmeneigene Schienennetz, das ein Lokomotiv-Rangierführer mit der firmeneigenen Eisenbahn ("Werksbahn") seines Arbeitgebers befährt, kann eine --wenn auch großräumige-- regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs…

  5. Hessisches Finanzgericht, 26.04.2021 – 1 K 1824/15 Urteil
  6. BFH, 04.10.2017 – VI R 5/16 Urteil

    1. NV: Eine regelmäßige Arbeitsstätte ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer typischerweise seine Arbeitsleistung im Schwerpunkt zu erbringen hat. Insoweit ist entscheidend, wo sich der ortsgebundene Mittelpunkt der berufl…

  7. BFH, 19.10.2016 – VI R 32/15 Urteil

    1. NV: Ein Polizeibeamter der Autobahnpolizei verfügt in dem Revierkommissariat, das er arbeitstäglich höchstens eine Stunde aufsucht, um dort insbesondere seinen Dienstwagen für den Streifeneinsatzdienst zu übernehmen, …

  8. Finanzgericht Hamburg, 13.10.2016 – 6 K 20/16 Urteil
  9. BFH, 07.05.2015 – VI R 54/14 Urteil

    NV: Der in einer dauerhaften, ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers tätige Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb auswärts tätig, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder …

  10. Finanzgericht Münster, 02.07.2013 – 11 K 4527/11 E Urteil
  11. Finanzgericht Nürnberg, 06.12.2023 – 8 K 672/22 Urteil
  12. Finanzgericht Düsseldorf, 04.05.2017 – 8 K 329/15 E Urteil
  13. BFH, 29.11.2016 – VI R 19/16 Urteil

    NV: Ein Polizeibeamter im Einsatz- und Streifendienst ist schwerpunktmäßig überwiegend außerhalb der Polizeidienststelle im Außendienst tätig .

  14. BFH, 29.11.2016 – VI R 39/15 Urteil

    1. NV: Ein überwiegend im Außendienst zur Gefahrgutkontrolle an den jeweiligen Schiffsanlegeplätzen tätiger Beamter der Wasserschutzpolizei verfügt in der Inspektion der Wasserschutzpolizei, die er arbeitstäglich aufsuch…

  15. BFH, 10.12.2015 – VI R 7/15 Beschluss

    NV: Der in einer dauerhaften, ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers tätige Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb auswärts tätig, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder …

  16. Finanzgericht Köln, 04.12.2024 – 12 K 1369/21 Urteil
  17. BFH, 29.08.2018 – VI R 10/16 Urteil

    1. NV: Eine regelmäßige Arbeitsstätte ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer typischerweise seine Arbeitsleistung im Schwerpunkt zu erbringen hat . 2. NV: Der qualitative Schwerpunkt der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Ar…

  18. BFH, 16.12.2015 – VI R 6/15 Beschluss

    NV: Der in einer dauerhaften, ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers tätige Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb auswärts tätig, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder …

  19. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 – 14 K 14094/23 Urteil
  20. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 – 2 K 2581/14 Urteil
  21. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 – 10 K 10193/14 Urteil
  22. BFH, 31.08.2016 – VI R 14/16 Urteil

    NV: Ein Kundendienstmonteur, der arbeitstäglich mit seinem privaten PKW zum Betrieb des Arbeitgebers fährt, sich dort sowohl zu Beginn als auch zum Ende seiner Arbeitszeit jeweils zwischen 15 bis 20 Minuten aufhält und i…

  23. BFH, 27.07.2015 – GrS 1/14 Beschluss

    Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird .

  24. Niedersächsisches Finanzgericht, 28.04.2015 – 13 K 150/14 Urteil