Rechtsprechung / BFH, 04.03.2014 – VII B 189/13

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Beschluss vom 04.03.2014 – VII B 189/13

  1. BFH, 05.05.2020 – III B 158/19 Beschluss

    1. NV: Jedenfalls wenn ein Antrag auf Terminsverlegung erst am Terminstag gestellt wird, muss der Beteiligte von sich aus die Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich der Verlegungsgrund ergeben soll. 2. NV: Jedenfalls…

  2. BFH, 22.10.2021 – IX B 15/21 Beschluss

    NV: Trotz Vorerkrankung eines nicht geimpften Prozessbeteiligten kann es sich im fortgeschrittenen Stadium der COVID-19-Pandemie als nicht verfahrensfehlerhaft erweisen, wenn das FG den Antrag auf Terminsverlegung ablehn…

  3. BFH, 06.04.2021 – VIII B 108/20 Beschluss

    NV: Ein erheblicher Grund für eine Terminverlegung kann sich auch daraus ergeben, dass der Beteiligte an bestimmten (noch leichten) Krankheitssymptomen leidet, die für eine mögliche Corona-Infektion sprechen können, und …

  4. BFH, 13.03.2024 – VIII B 4/23 Beschluss

    NV: Im Anschluss an die Mandatsniederlegung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor der mündlichen Verhandlung kann ein erheblicher Grund für eine Terminsaufhebung trotz dauerhafter Erkrankung des sich danach selbst vert…

  5. BFH, 22.10.2021 – IX B 16/21 Beschluss

    NV: Trotz Vorerkrankung eines nicht geimpften Prozessbeteiligten kann es sich im fortgeschrittenen Stadium der COVID-19-Pandemie als nicht verfahrensfehlerhaft erweisen, wenn das FG den Antrag auf Terminsverlegung ablehn…

  6. BVerwG, 20.07.2016 – 9 B 64/15 Beschluss
  7. BFH, 23.03.2015 – VII B 167/14 Beschluss

    NV: Kann der Kläger wegen einer hypertensiven Krise nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, reicht es zur Ablehnung einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO nicht aus, dass er…

  8. Finanzgericht Hamburg, 02.10.2014 – 1 K 301/13 Urteil
  9. Oberlandesgericht Karlsruhe, 20.03.2026 – 14 W 94/25 Beschluss
  10. Bayerisches Landessozialgericht, 29.11.2023 – L 2 U 45/22 Urteil
  11. BFH, 09.06.2022 – X B 35-36/21, X B 35/21, X B 36/21 Beschluss

    1. NV: Ein Attest, welches lediglich ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Erkrankung an COVID-19 ausweist, stellt (noch) keinen erheblichen Grund für eine Term…