Rechtsprechung / BFH, 18.03.2014 – VIII R 33/12

Zitiert von 16 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 18.03.2014 – VIII R 33/12

  1. BFH, 18.06.2015 – IV R 18/13 Urteil

    1. NV: Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht unrichtig erteilt, weil sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Übermittlung der Klage mittels eines elektronischen Dokumentes enthält (Anschluss an BFH-Urteile vom 20. Nov…

  2. Oberverwaltungsgericht Bremen, 25.08.2015 – 2 LB 283/14 Beschluss
  3. BFH, 31.01.2017 – IX R 19/16 Urteil

    NV: Die Monatsfrist für die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist zumindest im Kern die Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Ve…

  4. BFH, 28.07.2015 – II B 150/14 Beschluss

    NV: Die Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen muss so organisiert werden, dass sie einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse bietet .

  5. BFH, 06.11.2014 – VI R 39/14 Beschluss

    1. NV: Eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten stellt nur dann eine unverschuldete Verhinderung dar, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwerwiegend ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten un…

  6. BFH, 18.01.2017 – VII B 158/16 Beschluss

    NV: Eine Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung ist nicht deshalb "unrichtig" i.S. des § 55 Abs. 2 FGO, weil dort das anzurufende FG ohne dessen Faxnummer angegeben ist .

  7. Finanzgericht Baden-Württemberg, 04.05.2017 – 3 K 3046/14 Urteil
  8. Finanzgericht Hamburg, 27.02.2017 – 6 K 141/16 Urteil
  9. Finanzgericht Hamburg, 19.05.2016 – 2 K 138/15 Urteil
  10. Finanzgericht Münster, 31.08.2023 – 10 K 2110/19 K,U,F Urteil
  11. BFH, 12.04.2016 – III B 114/15 Beschluss

    1. NV: Ein Finanzamt ist nicht verpflichtet, bei der Aufhebung eines Nachprüfungsvorbehaltes (§ 164 Abs. 3 Satz 1 AO) zusätzlich auf deren Folgen hinzuweisen oder die Einlegung eines Einspruchs zu empfehlen, weil eine Än…

  12. Finanzgericht Münster, 12.05.2025 – 2 K 629/23 AO Urteil
  13. BFH, 29.04.2025 – VI R 2/23 Urteil

    Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags.

  14. Finanzgericht Münster, 20.06.2024 – 5 K 150/24 U Urteil
  15. Finanzgericht Köln, 23.02.2023 – 11 K 378/22 Urteil
  16. Verwaltungsgericht Schwerin, 21.11.2018 – 4 A 3233/17 SN Urteil