Rechtsprechung / BFH, 18.03.2014 – X R 8/11

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 18.03.2014 – X R 8/11

  1. BFH, 10.02.2015 – IX R 18/14 Urteil

    1. Der Begriff des Verschuldens i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen in gleicher Weise auszulegen wie bei schriftlich gefertigten Erklärungen . 2. Das schlichte Vergessen des …

  2. BFH, 26.10.2016 – X R 1/14 Urteil

    1. NV: Wird eine Eintragung in einem Steuererklärungsformular in einer falschen Zeile vorgenommen, so kommt eine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO nur in Betracht, wenn ein Rechtsfehler ausgeschlossen ist . 2. NV: Ei…

  3. BFH, 03.08.2016 – X R 20/15 Urteil

    1. NV: Eine Unrichtigkeit i.S. von § 129 Satz 1 AO ist nur dann offenbar, wenn der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und eindeutig erkennbar ist. Davon ist nicht auszugehen…

  4. BFH, 20.03.2013 – VI R 5/11 Urteil

    Allein der Umstand, dass die mit ElsterFormular abgegebene elektronische Einkommensteuererklärung keinen vollständigen Ausdruck der Steuererklärungsformulare liefert, lässt eine ansonsten gegebene grobe Fahrlässigkeit ni…

  5. BFH, 28.04.2020 – VI R 24/17 Urteil

    1. NV: Ein steuerlicher Berater handelt grob fahrlässig i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er die in der Anlage N-Gre ausdrücklich gestellte Frage nach steuerfreien Kinderzulagen bei einem in der Schweiz tätigen Grenzg…

  6. BFH, 18.04.2023 – VIII R 9/20 Urteil

    Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften…

  7. Finanzgericht Düsseldorf, 27.03.2015 – 13 K 3844/13 E Urteil
  8. Niedersächsisches Finanzgericht, 20.11.2024 – 9 K 280/21 Urteil
  9. Finanzgericht Münster, 15.02.2018 – 8 K 1923/15 F Urteil
  10. Finanzgericht Baden-Württemberg, 17.02.2016 – 4 K 1838/14 Urteil
  11. Finanzgericht Köln, 21.02.2025 – 11 K 1676/22 Urteil