Rechtsprechung / BFH, 05.06.2014 – IV R 26/11
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 05.06.2014 – IV R 26/11
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BFH, 16.12.2021 – IV R 7/19
Urteil
1. Der Ergänzungsbilanzgewinn, der mitunternehmerbezogen den laufenden Gesamthandsgewinn korrigiert, ist eine gesondert festzustellende und selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. Eine eigene Klagebefugnis des Mit…
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BFH, 28.05.2015 – IV R 3/13
Urteil
NV: Ob an Zulieferer geleistete Werkzeugkostenzuschüsse der Auftraggeber zur Herstellung von kundenspezifischen Werkzeugen zu Betriebseinnahmen führen oder als vorab vereinnahmtes Entgelt für spätere Lieferungen von Erze…
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BFH, 21.12.2017 – IV R 44/14
Urteil
1. NV: In Höhe der in der Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft gebildeten Rückstellung für die Erstellung des Jahresabschlusses ist in der Sonderbilanz des Gesellschafters eine Forderung zu aktivieren, wenn zum B…
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BFH, 05.11.2014 – VIII R 13/12
Urteil
Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die dafür bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 %, so sind sie schon aufgrund des sich aus § 106 Abs. 5a SGB V ergebenden Rechts der Krankenkassen auf Erstattung des…
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BFH, 01.09.2022 – IV R 25/19
Urteil
1. Ein zur Inanspruchnahme von Absetzungen für Substanzverringerung berechtigender Anschaffungsvorgang liegt auch dann vor, wenn eine Personengesellschaft einen Bodenschatz entgeltlich von ihrem Gesellschafter erwirbt un…
- Finanzgericht Münster, 01.10.2014 – 9 K 4169/10 K,F Urteil
- Finanzgericht Münster, 05.12.2018 – 13 K 2688/15 K Urteil
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BFH, 09.11.2016 – II R 65/14
Urteil
Der von Bausparkassen gebildete "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht abziehbar .
- Finanzgericht Hamburg, 26.05.2016 – 6 K 148/14 Urteil
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BFH, 27.11.2024 – I R 19/21
Urteil
Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs.…
- Finanzgericht Münster, 16.11.2022 – 13 K 3467/19 F Urteil