Rechtsprechung / BFH, 26.06.2014 – VI R 51/13
Zitiert von 57 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 26.06.2014 – VI R 51/13 · Seite 2 von 2
-
BFH, 20.01.2016 – VI R 93/13
Urteil
NV: Rechtsanwaltskosten wegen eines Zivilprozesses, die im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung und einem weiteren Verfahren wegen Vergütung dieser Rechtsanwaltskosten entstanden sind, sind keine außergewöhnliche…
- Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 18.06.2025 – 1 K 776/24 Urteil
- Finanzgericht Nürnberg, 06.09.2023 – 3 K 988/21 Urteil
- Finanzgericht Köln, 21.03.2018 – 3 K 544/17 Urteil
- Niedersächsisches Finanzgericht, 03.11.2016 – 2 K 44/16 Urteil
-
BFH, 28.04.2016 – VI R 5/15
Urteil
1. NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen . 2. NV: Dies …
-
BFH, 14.04.2016 – VI R 56/14
Urteil
1. NV: Mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 anzuwendenden Fassung abziehbar…