Rechtsprechung / BFH, 16.07.2014 – X R 49/11

Zitiert von 12 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 16.07.2014 – X R 49/11

  1. BFH, 25.04.2017 – VIII R 52/13 Urteil

    Der gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 geltende Höchstbetrag abziehbarer Aufwendungen in Höhe von 1.250 € ist bei der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen mehrerer Einkunftsarten…

  2. BFH, 09.05.2017 – VIII R 15/15 Urteil

    Der personenbezogene Höchstbetrag in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 begrenzt den Abzug von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen auch bei der Nutzung von mehreren häuslichen Arbeitszimmern in ve…

  3. BFH, 16.09.2015 – IX R 19/14 Urteil

    1. NV: Wird ein Raum eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses an einen Miteigentümer als Büro für dessen selbständige Tätigkeit vermietet, sind die darauf entfallenden Aufwendungen vom vermietenden Miteigentümer grundsä…

  4. BFH, 08.03.2017 – IX R 52/14 Urteil

    NV: Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszim…

  5. BFH, 24.04.2015 – VIII B 100/14 Beschluss

    1. NV: Bei mehreren Erwerbstätigkeiten eines Steuerpflichtigen ist der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit nach dem Mittelpunkt der Haupttätigkeit auf Grundlage zu bestimmen. Bildet das häusl…

  6. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 – 7 K 7134/15 Urteil
  7. Finanzgericht Münster, 15.03.2016 – 11 K 2425/13 E,G Urteil
  8. BFH, 18.11.2025 – VIII S 27/24 (AdV) Beschluss

    NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein häusliches Arbeitszimmer, das im Rahmen einer unentgeltlichen Mitarbeit ausschließlich von einem Ehegatten zur Erledigung betrieblicher Tätigkeiten für das Einzelunternehmen des a…

  9. Hessisches Finanzgericht, 30.07.2020 – 3 K 1220/19 Urteil
  10. Finanzgericht Köln, 25.10.2017 – 3 K 3798/12 Urteil
  11. Finanzgericht Köln, 20.05.2015 – 3 K 1146/13 Urteil
  12. Finanzgericht Baden-Württemberg, 04.03.2015 – 6 K 610/14 Urteil