Rechtsprechung / BFH, 04.09.2014 – IV R 44/13
Zitiert von 16 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 04.09.2014 – IV R 44/13
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BFH, 19.01.2017 – IV R 50/13
Urteil
1. NV: § 48 FGO ist anwendbar, wenn Streitgegenstand die Feststellung der aus einer ausländischen Personengesellschaft erzielten und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO ist. 2. N…
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BFH, 12.05.2016 – IV R 27/13
Urteil
NV: Der Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem minderjährigen Familienangehörigen bedarf der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers, wenn der Gesellschaftsvertrag zu Lasten de…
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BFH, 10.09.2020 – IV R 14/18
Urteil
1. Eine noch nicht vollbeendete Personengesellschaft ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO selbst dann für einen ausgeschiedenen Gesellschafter klagebefugt, wenn der Rechtsstreit Feststellungen betrifft, die allein den ausgesch…
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BFH, 28.11.2019 – IV R 43/16
Urteil
1. NV: Ein Feststellungsantrag, der nicht Gegenstand des Klageverfahrens war, kann nicht zulässigerweise zum Gegenstand des Revisionsverfahrens gemacht werden . 2. NV: Die inländischen Gesellschafter einer inländischen (…
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BFH, 17.09.2015 – III R 49/13
Urteil
1. Eine Realteilung kann auch dann vorliegen, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme eines Teilbetriebs aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und die Mitunternehmerschaft von den verbliebenen Mitunternehmern fortgese…
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BFH, 06.09.2017 – IV R 1/16
Urteil
1. NV: Dem vermeintlichen Gesellschafter einer nicht existenten Personengesellschaft fehlt das Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen Gewerbesteuer-, Gewerbesteuermess- und Umsatzsteuerbesch…
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BFH, 28.11.2019 – IV R 54/16
Urteil
1. Einem partiarischen Darlehen sind --in Abgrenzung von einer stillen Beteiligung-- eine Verlustbeteiligung des Darlehensgebers und eine gemeinsame Zweckverfolgung (§ 705 BGB) fremd . 2. Wird zur Erbringung der Einlage …
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BFH, 13.10.2016 – IV R 20/14
Urteil
1. NV: Nach Beendigung einer atypisch stillen Gesellschaft ist der stille Gesellschafter zu dem Klageverfahren des Prinzipals gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid notwendig beizuladen . 2. NV: Die Zurückverweisung an …
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BFH, 06.06.2019 – IV R 7/16
Urteil
1. Der Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG und die gesonderte und einheitliche Feststellung i.S. der §§ 179 Abs. 1 und Abs. 2, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind zwei eigenständige Verwaltungsakte,…
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BFH, 27.09.2017 – I R 62/15
Urteil
1. NV: Ob der An- und Verkauf von Gold als Gewerbebetrieb oder als private Vermögensverwaltung anzusehen ist, muss anhand der Besonderheiten von Goldgeschäften beurteilt werden. Die Grundsätze des Wertpapierhandels sind …
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BFH, 07.06.2018 – IV R 11/16
Urteil
1. NV: Einer Personengesellschaft steht die Klagebefugnis gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid auch dann zu, wenn alle Gesellschafter, die von dem Bescheid betroffen sind, zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits ausge…
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BFH, 19.01.2017 – IV R 5/16
Urteil
1. NV: Bei einem negativen Feststellungsbescheid sind neben der Gesellschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO auch die Gesellschafter nach Nr. 4 oder Nr. 5 klagebefugt und damit zum Klageverfahren der Gesellschaft notwendig be…
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BFH, 22.11.2023 – XI R 1/20
Beschluss
1. Bei einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten (X, Y und Z) und zwei Lieferungen (X an Y sowie Y an Z) muss der Ersterwerber (Y) zu einem Rechtsstreit des ersten Lieferers (X) mit seinem Finanzamt nicht nach § 60 Abs. …
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BFH, 11.07.2017 – I R 34/14
Urteil
1. NV: Die inländischen Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft sind bei einer Klage der Gesellschaft gegen einen Bescheid, mit dem eine Feststellung gemäß § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO abgelehnt wird (negativer …
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BFH, 13.04.2017 – IV R 25/15
Urteil
NV: Zum Verfahren um die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines Mitunternehmers ist dieser, wenn er nicht selbst Klage erhoben hat, notwendig beizuladen.
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BFH, 15.01.2026 – IV R 25/23
Urteil
1. NV: Im Falle einer Rechtsnachfolge ist der Gesamtrechtsnachfolger beizuladen, wenn in der Person des Rechtsvorgängers die Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung vorgelegen haben. Als beizuladender Gesamtrechtsn…