Rechtsprechung / BFH, 25.09.2014 – III R 56/13

Zitiert von 12 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 25.09.2014 – III R 56/13

  1. BFH, 28.02.2023 – VII R 29/18 Beschluss

    1. NV: Bestellt ein Beteiligter kurz vor Ablauf der Anhörungsfrist nach § 126a Satz 2 FGO einen neuen Prozessvertreter, liegt ein erheblicher Grund für eine Fristverlängerung nur dann vor, wenn der Vertretene den Mandats…

  2. BFH, 19.10.2017 – III R 25/15 Urteil

    1. NV: Der Kindergeldanspruch kann bei Fehlen einer Einspruchsentscheidung grundsätzlich längstens bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe des Kindergeld-Ablehnungsbescheids zum Streitgegenstand einer finanzgerichtlichen…

  3. BFH, 12.03.2015 – III R 14/14 Urteil

    1. Eine aufgrund eines fehlerhaft genannten Fristbeginns unrichtig erteilte Rechtsbehelfsbelehrung führt gemäß § 55 Abs. 2 FGO dazu, dass die Einlegung des Rechtsbehelfs noch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe d…

  4. BFH, 15.03.2017 – III R 12/16 Urteil

    1. Der Antrag auf getrennte Veranlagung kann auch zusammen mit einem gegen den nicht bestandskräftigen Zusammenveranlagungsbescheid eingelegten Einspruch gestellt werden . 2. Erzielt der Insolvenzschuldner nach Eröffnung…

  5. Niedersächsisches Finanzgericht, 06.02.2018 – 13 K 171/17 Urteil
  6. BFH, 09.09.2020 – III R 2/19 Urteil

    Wird vor Ablauf der Klagefrist ein Änderungsantrag gemäß § 172 Abs. 1 Satz 3 AO gestellt, der eine den Anspruch auf Kindergeld ablehnende Einspruchsentscheidung betrifft, und wird die Angelegenheit nach der Ablehnung die…

  7. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 17.05.2018 – 4 K 47/17 Urteil
  8. BFH, 05.11.2015 – III R 57/13 Urteil

    1. Die bei der Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach § 64 Abs. 3 EStG zu berücksichtigenden Unterhaltszahlungen müssen grundsätzlich für und in dem Zeitraum geleistet werden, für den das Kindergeld begehrt wird. Unt…

  9. Hessisches Finanzgericht, 31.10.2023 – 5 K 1499/20 Urteil
  10. Finanzgericht Hamburg, 26.10.2022 – 5 K 181/19 Urteil
  11. Hessisches Finanzgericht, 08.07.2022 – 2 K 1836/18 Beschluss
  12. Finanzgericht Hamburg, 12.11.2020 – 6 K 314/19 Urteil