Rechtsprechung / BFH, 14.04.2015 – IX R 29/14
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 14.04.2015 – IX R 29/14
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BFH, 02.08.2016 – VIII R 37/14
Urteil
1. Eine Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung, die insgesamt mehrere Jahre betrifft, ist eine mehrjährige Vergütung i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. 2. Erfolgt die Auszahlung der Gesamtvergütung in zwei Veranlagun…
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BFH, 15.12.2022 – VI R 19/21
Urteil
1. NV: Außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung …
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BFH, 23.04.2021 – IX R 3/20
Urteil
1. Wird ein Teil der Abfindung eines Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung dem arbeitnehmerfinanzierten Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage zugeführt, liegt im Zeitpunkt der En…
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BFH, 27.10.2015 – X R 12/13
Urteil
1. NV: Zur Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht . 2. NV: Zur Aufspaltung einer an einen Handelsvertreter "im Gegenzug" für die Senkung von Provisionssätzen geleisteten Zahlung in einen als "Entschädigung" ermäßig…
- Finanzgericht Münster, 26.04.2023 – 13 K 425/22 E Urteil
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BFH, 02.09.2021 – VI R 19/19
Urteil
1. Eine Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG kann entsprechend § 207 Abs. 2 AO mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden (Anschluss an Senatsurteil vom 02.09.2010 - VI R 3/09, BFHE 230, 500, BStBl II 2011…
- Thüringer Finanzgericht, 28.07.2021 – 1 K 478/20 Urteil
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 05.11.2020 – 17 Sa 12/20 Urteil
- Finanzgericht Münster, 12.12.2023 – 2 K 481/21 F Urteil
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BFH, 22.11.2023 – VI R 5/21
Urteil
NV: Ein einheitlicher Anspruch auf ein Ruhegehalt, das teilweise als monatliche Versorgungsleistung und teilweise als Kapitalleistung ausgezahlt wird, unterliegt mangels Zusammenballung nicht der ermäßigten Besteuerung n…
- Finanzgericht Düsseldorf, 08.11.2018 – 15 K 2482/18 E Anerkenntnisurteil
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BFH, 12.05.2016 – IX B 30/16
Beschluss
NV: Die Grundsätze für die ermäßigte Besteuerung von Abfindungen bei zwei oder mehr Zahlungen in verschiedenen Veranlagungszeiträumen sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt .