Rechtsprechung / BFH, 14.04.2015 – VI R 89/13
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 14.04.2015 – VI R 89/13
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BFH, 21.02.2018 – VI R 11/16
Beschluss
1. Dem in § 33 Abs. 4 EStG i.d.F. des StVereinfG 2011 und in § 64 Abs. 1 EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 geregelten Verlangen, die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall formalisiert nachzuweisen, ist nach …
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BFH, 02.09.2015 – VI R 32/13
Urteil
Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind außergewöhnliche Belastungen. Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutb…
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BFH, 25.04.2017 – VIII R 52/13
Urteil
Der gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 geltende Höchstbetrag abziehbarer Aufwendungen in Höhe von 1.250 € ist bei der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen mehrerer Einkunftsarten…
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BFH, 29.09.2016 – III R 62/13
Beschluss
1. Die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif ist verfassungsgemäß. 2. Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen um die zumutbare Belastung zu mi…
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BFH, 04.11.2021 – VI R 48/18
Beschluss
1. NV: Der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG bei Krankheitskosten begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies gilt auch bei Krankheitskosten, die aufgrund eines vereinbarten Selbstbehalts vo…
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BFH, 01.09.2021 – VI R 18/19
Beschluss
NV: Der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG bei sogenannten beihilfefähigen Krankheitskosten benachteiligt Steuerpflichtige ohne Beihilfeanspruch nicht in verfassungswidriger Weise gegenüber beihilfeberechtigt…
- BFH, 02.09.2015 – VI R 33/13 Urteil
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 30.11.2016 – 2 K 2338/15 Urteil
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BFH, 25.09.2024 – XI R 17/21
Urteil
1. Ein therapeutischer Zweck im umsatzsteuerrechtlichen Sinne kann auch dann vorliegen, wenn eine Haarwurzeltransplantation nicht auf die Ursachen des Haarausfalls einwirkt, sondern lediglich ihre Folgen beseitigt. 2. Be…
- Finanzgericht München, 25.07.2024 – 15 K 286/23 Urteil
- Finanzgericht Düsseldorf, 24.01.2017 – 10 K 2300/15 E Urteil