Rechtsprechung / BFH, 13.05.2015 – III R 8/14
Zitiert von 13 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 13.05.2015 – III R 8/14
- Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 08.02.2018 – 3 Bf 107/17 Urteil
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BFH, 18.04.2023 – VII R 35/19
Urteil
Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung dar.
- Finanzgericht München, 25.01.2023 – 4 K 347/22 Urteil
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BFH, 23.05.2016 – X B 174/15
Beschluss
1. NV: Eine Untätigkeitsklage ist unzulässig, wenn das FA nicht nur einen zureichenden Grund für die vorläufige Nichtbescheidung des Einspruchs hat, sondern dem Steuerpflichtigen diesen Grund auch vor der Klageerhebung m…
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 07.08.2024 – 4 A 1179/24 Beschluss
- Finanzgericht Köln, 18.10.2023 – 12 K 1462/23 Urteil
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BFH, 18.02.2021 – III R 5/19
Urteil
Die Klageerhebung unter Verwendung eines Falschnamens ist unzulässig, da die Identität des Klägers nicht feststeht. Es genügt nicht, dass sich eine Klage, die von einer Person unter einem Falschnamen erhoben worden ist, …
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 05.08.2024 – 4 A 751/24 Beschluss
- Finanzgericht Hamburg, 24.03.2017 – 5 K 15/17 Gerichtsbescheid
- Finanzgericht Hamburg, 26.05.2016 – 6 K 194/14 Urteil
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BFH, 13.04.2016 – III R 24/15
Urteil
1. NV: Wendet sich ein Einspruchsführer gegen die im Rahmen einer Einspruchsentscheidung ergangene Kostenentscheidung nach § 77 Abs. 1, 2 EStG, ist statthafter Rechtsbehelf ausschließlich die Klage, nicht (auch) der Eins…
- Finanzgericht Köln, 26.08.2015 – 3 K 2649/14 Urteil
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BFH, 23.06.2015 – III R 31/14
Urteil
1. Kostenerstattung kann auch beansprucht werden, wenn sich der Einspruch nicht gegen eine Kindergeldfestsetzung richtet, sondern gegen den als Abrechnungsbescheid zu qualifizierenden Hinweis, dass wegen des Erstattungsa…