Rechtsprechung / BFH, 16.06.2015 – IX R 27/14

Zitiert von 12 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 16.06.2015 – IX R 27/14

  1. BFH, 30.09.2020 – IX B 23/20 Beschluss

    1. NV: Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert die Darlegung, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH oder …

  2. BFH, 16.02.2016 – IX R 1/15 Urteil

    1. NV: Aufwendungen, die anfallen, bevor Einnahmen erzielt werden, können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, sofern ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen u…

  3. BFH, 30.09.2020 – IX B 25/20 Beschluss

    1. NV: Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert die Darlegung, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH oder …

  4. BFH, 19.04.2016 – IX B 110/15 Beschluss

    NV: Der Verzicht auf mündliche Verhandlung ist als Prozesshandlung nicht wegen Irrtums anfechtbar und auch nicht frei widerrufbar. Der Verzicht auf die mündliche Verhandlung kann daher nur ausnahmsweise widerrufen werden…

  5. BFH, 01.12.2015 – IX R 9/15 Urteil

    1. Auf die Bebauungs- und Vermietungsabsicht kann nur anhand von äußeren Umständen geschlossen werden. Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände des Einzelfalls . 2. Ein vorsichtiges, auf das Ansparen…

  6. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 – 15 K 15102/24 Urteil
  7. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 – 15 K 15034/23 Urteil
  8. BFH, 09.07.2025 – XI R 32/22 Urteil

    1. NV: Ein Anspruch auf Abzug der Vorsteuer aus den zur Sanierung einer (ehemaligen) Burg bezogenen Eingangsleistungen besteht, wenn und soweit bei Leistungsbezug die Absicht, künftig steuerpflichtige Vermietungsumsätze …

  9. Finanzgericht Nürnberg, 01.03.2024 – 5 V 1163/23 Beschluss
  10. BFH, 21.06.2019 – IX B 27/19 Beschluss

    NV: Die Voraussetzungen für die Feststellung der Einkünfte- und Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind in der Rechtsprechung des BFH geklärt .

  11. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 – 15 K 15101/24 Urteil
  12. BFH, 30.09.2020 – IX B 24/20 Beschluss

    1. NV: Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert die Darlegung, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH oder …