Rechtsprechung / BFH, 08.07.2015 – VI R 77/14

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 08.07.2015 – VI R 77/14

  1. BFH, 17.05.2017 – VI R 1/16 Urteil

    1. Erwerbsaufwand ist den Einkünften zuzurechnen, zu denen der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht. 2. Aufwendungen eines Arbeitnehmers zum Erwerb einer Beteiligung an seinem (ggf. künf…

  2. BFH, 13.09.2018 – III R 48/17 Urteil

    Die gerichtliche Überprüfung einer den Billigkeitserlass einer Kindergeldrückforderung betreffenden Behördenentscheidung hat u.a. zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten …

  3. BFH, 11.12.2018 – VIII R 7/15 Urteil

    Die Finanzierungskosten für den Erwerb einer Sicherheits-Kompakt-Rente, die den Abschluss einer Rentenversicherung als Versorgungskomponente und einer Lebensversicherung als Tilgungskomponente zum Gegenstand hat, sind au…

  4. BFH, 03.09.2015 – VI R 58/13 Urteil

    Erwerbsaufwand ist den Einkünften zuzurechnen, zu denen der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht. Die Übernahme einer Bürgschaft durch den Arbeitnehmer zu Gunsten seines in der Rechtsfor…

  5. BFH, 28.06.2023 – VI R 17/21 Urteil

    Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs v…

  6. Finanzgericht Hamburg, 09.05.2019 – 6 K 32/19 Urteil
  7. BFH, 26.03.2019 – VIII R 36/15 Beschluss

    Die Möglichkeit des Berechtigten einer Lebensversicherung, deren Versicherungsleistung von der Wertentwicklung eines Anlagestocks abhängt, aus mehreren standardisierten Anlagestrategien zu wählen, begründet allein keine …

  8. Finanzgericht Köln, 21.10.2015 – 14 K 2767/12 Urteil
  9. Niedersächsisches Finanzgericht, 18.02.2015 – 9 K 260/12 Urteil
  10. Finanzgericht Düsseldorf, 27.09.2024 – 3 K 3054/20 E Urteil
  11. BFH, 14.03.2017 – VIII R 39/14 Urteil

    NV: Wird der Gesellschafter einer GmbH wegen eines Schuldbeitritts für Verbindlichkeiten der GmbH in Anspruch genommen, ist aber aufgrund der fehlenden Geltendmachung des daraus resultierenden Regressanspruchs nach den r…