Rechtsprechung / BFH, 08.07.2015 – VI R 77/14
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 08.07.2015 – VI R 77/14
-
BFH, 17.05.2017 – VI R 1/16
Urteil
1. Erwerbsaufwand ist den Einkünften zuzurechnen, zu denen der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht. 2. Aufwendungen eines Arbeitnehmers zum Erwerb einer Beteiligung an seinem (ggf. künf…
-
BFH, 13.09.2018 – III R 48/17
Urteil
Die gerichtliche Überprüfung einer den Billigkeitserlass einer Kindergeldrückforderung betreffenden Behördenentscheidung hat u.a. zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten …
-
BFH, 11.12.2018 – VIII R 7/15
Urteil
Die Finanzierungskosten für den Erwerb einer Sicherheits-Kompakt-Rente, die den Abschluss einer Rentenversicherung als Versorgungskomponente und einer Lebensversicherung als Tilgungskomponente zum Gegenstand hat, sind au…
-
BFH, 03.09.2015 – VI R 58/13
Urteil
Erwerbsaufwand ist den Einkünften zuzurechnen, zu denen der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht. Die Übernahme einer Bürgschaft durch den Arbeitnehmer zu Gunsten seines in der Rechtsfor…
-
BFH, 28.06.2023 – VI R 17/21
Urteil
Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs v…
- Finanzgericht Hamburg, 09.05.2019 – 6 K 32/19 Urteil
-
BFH, 26.03.2019 – VIII R 36/15
Beschluss
Die Möglichkeit des Berechtigten einer Lebensversicherung, deren Versicherungsleistung von der Wertentwicklung eines Anlagestocks abhängt, aus mehreren standardisierten Anlagestrategien zu wählen, begründet allein keine …
- Finanzgericht Köln, 21.10.2015 – 14 K 2767/12 Urteil
- Niedersächsisches Finanzgericht, 18.02.2015 – 9 K 260/12 Urteil
- Finanzgericht Düsseldorf, 27.09.2024 – 3 K 3054/20 E Urteil
-
BFH, 14.03.2017 – VIII R 39/14
Urteil
NV: Wird der Gesellschafter einer GmbH wegen eines Schuldbeitritts für Verbindlichkeiten der GmbH in Anspruch genommen, ist aber aufgrund der fehlenden Geltendmachung des daraus resultierenden Regressanspruchs nach den r…