Rechtsprechung / BFH, 27.01.2016 – X R 23/14
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 27.01.2016 – X R 23/14
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BFH, 20.03.2019 – X R 4/18
Urteil
NV: § 92a EStG begünstigt nicht die Verwendung von Altersvorsorgekapital zur Tilgung eines Darlehens, das der Finanzierung der Kosten für die Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung dient .
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BFH, 16.02.2022 – X R 26/20
Urteil
Auch im Fall der Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals zur Tilgung eines Darlehens nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Auszahlung des geförderten Kapitals und …
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BFH, 23.05.2016 – X R 54/13
Beschluss
1. NV: Nach der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung des § 92a Abs. 1 EStG konnte gefördertes Altersvorsorgekapital während der Ansparphase nicht in förderunschädlicher Weise für die Tilgung eines Darlehens verwen…
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BFH, 09.07.2019 – X R 35/17
Urteil
1. Nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrages kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger über den nach § 96 Abs. 1 Satz 1 EStG ent…
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BFH, 12.12.2017 – X R 25/16
Urteil
NV: Der für den Anspruch auf Kinderzulage relevante Begriff "ausgezahlt" i.S. des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F. stellt auf den Leistungsempfänger des Kindergeldes ab, der nach rechtlichen Maßstäben zu bestimmen ist. An we…
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 02.09.2025 – 15 K 15034/23 Urteil
- Finanzgericht München, 19.07.2024 – 8 K 1418/21 Urteil
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 – 10 K 10272/14 Urteil
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 – 10 K 14034/12 Urteil
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BFH, 27.11.2024 – X R 24/23
Urteil
Ein Darlehen kann auch dann im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes "unmittelbar" für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung aufgenommen worden sein, wenn es ursprünglich …
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 – 10 K 10191/14 Urteil