Rechtsprechung / BFH, 17.02.2016 – X R 32/11

Zitiert von 17 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 17.02.2016 – X R 32/11

  1. BFH, 08.09.2016 – III R 62/11 Urteil

    1. Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der sowohl zur Erzielung von Einnahmen als auch zu privaten Wohnzwecken eingerichtet ist und entsprechend genutzt wird, können weder insgesamt noch an…

  2. BFH, 22.03.2016 – VIII R 10/12 Urteil

    Kein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein büromäßig eingerichteter Arbeitsbereich, der durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist (Anknüpfung an den Beschluss des Großen Sena…

  3. BFH, 22.03.2016 – VIII R 24/12 Urteil

    Die nicht nur untergeordnete private Mitbenutzung eines in die häusliche Sphäre eingebundenen Raums schließt den Abzug von Betriebsausgaben für diesen Raum auch dann aus, wenn es sich um einen nicht dem Typus des häuslic…

  4. BFH, 17.02.2016 – X R 26/13 Urteil

    Aufwendungen für Küche, Bad und Flur, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, können auch dann nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt we…

  5. BFH, 16.02.2016 – IX R 23/12 Urteil

    NV: Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.

  6. BFH, 16.02.2016 – IX R 20/13 Urteil

    1. NV: Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. 2. NV: Die Nutzung des Arbeitszimmers für …

  7. BFH, 17.02.2016 – X R 1/13 Urteil

    NV: Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der in zeitlich nicht unerheblichem Umfang auch privat genutzt wird, können nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden (Anschlus…

  8. BFH, 13.12.2016 – X R 18/12 Urteil

    1. Einkünfte aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre. 2. Ein steuer…

  9. BFH, 16.02.2016 – IX R 21/13 Urteil

    1. NV: Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. 2. NV: Die Nutzung des Arbeitszimmers für …

  10. BFH, 21.11.2013 – IX R 23/12 Vorlagebeschluss

    Dem Großen Senat werden gemäß § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt: 1. Setzt der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/…

  11. BFH, 08.03.2017 – IX R 52/14 Urteil

    NV: Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszim…

  12. BFH, 22.03.2016 – VIII R 22/14 Beschluss

    1. NV: Gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO kann zur Begründung der Revision auch auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde Bezug genommen werden, wenn die Revision auf Grund einer Nichtzulassungsbeschwe…

  13. Niedersächsisches Finanzgericht, 24.04.2012 – 8 K 254/11 Urteil
  14. BFH, 31.05.2023 – X B 111/22 Beschluss

    1. NV: Es bedarf der Feststellung im Einzelnen, ob bei einem zweisitzigen "Handwerkerfahrzeug" (hier: Mercedes Benz Vito) von einer Privatnutzung durch den Steuerpflichtigen ausgegangen und deren Höhe unter Anwendung der…

  15. BFH, 03.04.2019 – VI R 46/17 Urteil

    Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer …

  16. Finanzgericht Münster, 26.04.2013 – 14 K 3871/11 G,F Urteil
  17. BFH, 27.07.2015 – GrS 1/14 Beschluss

    Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird .