Rechtsprechung / BFH, 06.07.2016 – II R 5/15
Zitiert von 14 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 06.07.2016 – II R 5/15
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BFH, 08.03.2017 – II R 38/14
Urteil
1. Beruht der Vertrag zur Bebauung eines Grundstücks auf einem Angebot der Veräußererseite, das nach dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags geändert wurde, ist ein Indiz für eine wesentliche Abweichung vom ursprünglic…
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BFH, 30.08.2017 – II R 48/15
Urteil
Der Veräußerer schuldet in den Fällen des einheitlichen Erwerbsvorgangs die Grunderwerbsteuer in voller Höhe auch dann, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter zivilrechtlich zur Gebäudeerrichtung verpflichtet ist .
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BFH, 25.01.2017 – II R 19/15
Urteil
1. Ist der Erwerber eines Grundstücks beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags hinsichtlich des "Ob" und "Wie" der Bebauung gebunden, wird das erworbene Grundstück erst dann im bebauten Zustand Gegenstand des Erwerbsvo…
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BFH, 20.02.2019 – II R 28/15
Urteil
1. Der Vertrag zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter, mit dem ein Anspruch des Gesellschafters auf Übereignung eines Grundstücks begründet wird, unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteue…
- Hessisches Finanzgericht, 24.08.2020 – 5 K 1373/19 Urteil
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BFH, 06.07.2016 – II R 4/15
Urteil
NV: Die Verpflichtung des Erwerbers, das im Zeitpunkt des Erwerbs noch unbebaute Grundstück alsbald nach den gestalterischen Vorgaben der Veräußererseite zu bebauen, reicht für sich allein nicht aus um anzunehmen, dass d…
- Hessisches Finanzgericht, 24.08.2020 – 5 K 1394/19 Urteil
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BFH, 27.05.2020 – II R 25/17
Urteil
NV: Ergibt sich aus einem Rechtsgeschäft oder weiteren Vereinbarungen, die mit diesem Rechtsgeschäft in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, dass der Erwerber das beim Abschluss des K…
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BFH, 07.02.2022 – II B 6/21
Beschluss
NV: Ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem Bauvertrag, der zur Einbeziehung der Baukosten in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage führen kann, setzt nicht zwin…
- Finanzgericht Hamburg, 22.11.2018 – 3 K 282/17 Urteil
- Thüringer Finanzgericht, 24.01.2018 – 4 K 66/14 Urteil
- Finanzgericht Hamburg, 22.07.2025 – 3 K 38/22 Urteil
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 10.04.2018 – 4 K 2096/16 Urteil
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 10.04.2018 – 4 K 2095/16 Urteil