Rechtsprechung / BFH, 12.07.2016 – II R 42/14
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 12.07.2016 – II R 42/14
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BFH, 28.02.2023 – VII R 29/18
Beschluss
1. NV: Bestellt ein Beteiligter kurz vor Ablauf der Anhörungsfrist nach § 126a Satz 2 FGO einen neuen Prozessvertreter, liegt ein erheblicher Grund für eine Fristverlängerung nur dann vor, wenn der Vertretene den Mandats…
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BFH, 09.05.2017 – VIII R 51/14
Urteil
1. NV: Allein der Umstand, in der Vergangenheit über ein ausländisches Wertpapierdepot verfügt zu haben, reicht im Fall der Auflösung dieses Depots auch unter Berücksichtigung eines verminderten Beweismaßes wegen Verletz…
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BFH, 28.08.2019 – II R 7/17
Urteil
1. Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das FA bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung…
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BFH, 16.05.2023 – II R 35/20
Urteil
1. Die grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflichten der Beteiligten und Notare sind objektiver Natur. 2. Die Prüfung der leichtfertigen Steuerverkürzung folgt auch im Rahmen der Festsetzungsverjährung materiell-rechtlic…
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BFH, 28.08.2019 – II R 8/17
Urteil
1. NV: Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das FA bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklä…
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 14.03.2019 – 3 K 2728/17 Urteil
- Thüringer Finanzgericht, 29.01.2020 – 4 K 381/18 Urteil
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BFH, 27.01.2020 – VIII B 34/19 (VIII B 33/17), VIII B 34/19, VIII B 33/17
Beschluss
NV: Wird ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren aufgrund des Todes der Beschwerdeführerin auf Antrag gemäß § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO ausgesetzt und ein Testamentsvollstrecker bestellt, kann nur der Erbe das Verfahren a…
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 08.03.2019 – 1 K 1423/17 Urteil
- Finanzgericht Düsseldorf, 24.10.2024 – 8 K 1651/24 E Urteil
- Finanzgericht Münster, 17.06.2021 – 8 K 364/21 GrE Urteil
- Finanzgericht Münster, 07.06.2017 – 8 K 3992/14 GrE Urteil