Rechtsprechung / BFH, 27.07.2016 – I R 12/15
Zitiert von 13 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 27.07.2016 – I R 12/15
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BFH, 01.10.2024 – VIII R 4/21
Urteil
1. NV: Die bloß tatsächliche Möglichkeit des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, ein betriebliches Wirtschaftsgut der Kapitalgesellschaft (hier: Wohnimmobilie) auch privat nutzen zu können (hier: zu Wohnzwecken), …
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BFH, 27.07.2016 – I R 71/15
Urteil
1. NV: Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft wird nur dann bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung eines Einfamilienhauses zu (priva…
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BFH, 17.06.2025 – VI R 15/23
Urteil
Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen.
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BFH, 22.05.2024 – I R 2/21
Urteil
1. NV: Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form einer verhinderten Vermögensmehrung kann sich eine Vorteilseignung daraus ergeben, dass der Gesellschafter eigenen Aufwand erspart. Die Aufwandsersparnis kann sich a…
- Finanzgericht Köln, 20.08.2015 – 10 K 12/08 Urteil
- Finanzgericht Düsseldorf, 24.04.2024 – 7 K 113/21 K,G Urteil
- Niedersächsisches Finanzgericht, 15.08.2024 – 10 K 255/21 Urteil
- Hessisches Finanzgericht, 14.12.2020 – 9 K 1266/17 Urteil
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BFH, 21.02.2018 – I R 46/16
Urteil
1. Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesel…
- Finanzgericht Münster, 20.05.2026 – 10 K 1001/23 K,G,F Urteil
- Finanzgericht Münster, 26.03.2025 – 13 K 391/23 G Urteil
- Finanzgericht Köln, 06.09.2018 – 13 K 939/13 Urteil
- Finanzgericht Köln, 09.08.2018 – 13 K 1200/15 Urteil