Rechtsprechung / BFH, 15.11.2016 – IX B 98/16

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Beschluss vom 15.11.2016 – IX B 98/16

  1. BFH, 29.10.2019 – IX R 38/17 Urteil

    1. Eine GbR ist für die Einkommensteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, welche den Gesellschaftern f…

  2. BFH, 27.11.2017 – IX B 144/16 Beschluss

    1. NV: Ob bei der Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie der Bodenwert und Gebäudewert mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens, des Ertragswertverfahrens oder des Sachwertverfahrens zu ermitteln ist, ist nach de…

  3. BFH, 07.10.2025 – IX R 26/24 Urteil

    1. Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aufzuteilen. Zunächst sind Boden-…

  4. BFH, 20.09.2022 – IX R 12/21 Urteil

    1. Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu e…

  5. BFH, 21.07.2020 – IX R 26/19 Urteil

    1. Das FG darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die unter Verwendung d…

  6. Niedersächsisches Finanzgericht, 14.12.2017 – 1 K 210/14 Urteil
  7. BFH, 29.10.2019 – IX R 39/17 Urteil

    1. NV: Eine GbR ist für die Einkommensteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, welche den Gesellschafte…

  8. Finanzgericht Düsseldorf, 16.08.2023 – 2 K 2449/18 E Urteil
  9. Finanzgericht Hamburg, 01.10.2019 – 1 K 16/18 Urteil
  10. Finanzgericht Düsseldorf, 28.11.2023 – 10 K 2184/20 E Urteil
  11. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 – 7 K 7018/17 Urteil