Rechtsprechung / BFH, 09.02.2017 – VI B 58/16
Zitiert von 13 Entscheidungen
BFH, Beschluss vom 09.02.2017 – VI B 58/16
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BFH, 11.08.2023 – VI B 74/22
Beschluss
1. NV: Für Steuerberater steht seit dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Verfügung, zu dessen Nutzung sie gemäß § 52d Satz 2 FGO verpflic…
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BFH, 19.05.2020 – VIII B 126/19
Beschluss
NV: Nimmt das FG zur Begründung seiner Entscheidung gemäß § 105 Abs. 5 FGO auf die Begründung in der Einspruchsentscheidung Bezug, macht es sich deren tragende Erwägungen zu eigen. Zur schlüssigen Begründung einer Diverg…
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BFH, 24.10.2023 – VIII B 70/22
Beschluss
NV: Berücksichtigt das Finanzgericht (FG) bei der Beurteilung, ob eine Tätigkeit trotz Erzielens von Gewinnen nur mit Kostendeckungs- und nicht mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird, einzelne nach der höchstrichter…
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BFH, 02.07.2019 – VIII B 99/18
Beschluss
NV: Hat das FG sein Urteil zu einer bestimmten Frage kumulativ auf mehrere die Entscheidung jeweils allein tragende Begründungen gestützt, kommt eine Zulassung der Revision wegen eines vermeintlich schwerwiegenden Rechts…
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BFH, 30.06.2023 – VIII B 13/22
Beschluss
1. NV: Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass die Anordnung einer Außenprüfung gegenüber einem Berufsgeheimnisträger auch im Hinblick auf einen mit der Prüfung verbundenen möglichen Schwärzungs- und Anonymisi…
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BFH, 14.02.2024 – VIII B 108/22
Beschluss
NV: Einem Beigeladenen sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens gemäß § 135 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) aufzuerlegen, wenn er selbst gemeinsam mit dem Hauptbeteiligten Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, zur Sa…
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BFH, 05.03.2020 – VIII B 118/19
Beschluss
NV: Umschreibt der Beschwerdeführer Umstände des konkreten Streitfalls, nach denen er einem grundlegenden Rechtsirrtum unterlegen sei, er deshalb seine Kapitalerträge nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben und a…
- BFH, 18.11.2025 – VIII B 97/24 Beschluss
- Finanzgericht Köln, 26.06.2025 – 13 K 1975/22 Urteil
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BFH, 22.04.2025 – VIII B 26/24
Beschluss
NV: Die Revision ist wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung) zuzulassen, wenn das Finanzgericht eine offensichtlich entscheidungserhebliche Vorschrift evident auße…
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 28.11.2024 – 14 K 14079/22 Urteil
- Finanzgericht Köln, 14.11.2024 – 13 K 1081/22 Urteil
- Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2022 – 1 K 21/22 Urteil