Rechtsprechung / BFH, 15.02.2017 – VI R 96/13
Zitiert von 13 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 15.02.2017 – VI R 96/13
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BAG, 27.02.2019 – 10 AZR 340/18
Urteil
1. Für die Anrechnung des durch anderweitige Verwertung der Arbeitskraft während der Karenzzeit erzielten Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit nach § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB ist maßgeblich, ob der Gewinn innerhalb des Kar…
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BFH, 26.07.2023 – IV R 22/20
Urteil
1. Eine Schätzung der "bestimmten Zeit" als Tatbestandsvoraussetzung für eine passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Einnahmen ist zulässig, wenn sie auf "allgemeingültigen Maßstäben" beruht. Daran fehlt es, wenn die ang…
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BFH, 16.03.2021 – X R 34/19
Urteil
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden. Weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lässt sich eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung auf we…
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BFH, 25.04.2018 – VI R 51/16
Urteil
Ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrundeliegende Darlehen fortgeführt …
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 – 2 K 2201/15 Urteil
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BFH, 16.11.2023 – IV R 28/20
Urteil
1. Erwirbt der Gesellschafter eine Genussrechtsforderung gegen die Personengesellschaft unter Nennwert und verzichtet er im Anschluss auf den die Anschaffungskosten übersteigenden Teil der Forderung, entsteht im Gesamtha…
- Finanzgericht Münster, 14.03.2023 – 2 K 842/20 E Urteil
- Finanzgericht Münster, 19.01.2023 – 12 K 2791/22 F Urteil
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BFH, 27.05.2020 – XI R 8/18
Urteil
1. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (i.d.F. seit StBereinG 1999) ist formell verfassungsgemäß. 2. "Gewinn" i.S. des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der Bilanzgewinn i.S. des § 4 Abs. 1 EStG und nicht der steuerliche Gewinn; § 4 Abs. 2 …
- Finanzgericht Münster, 17.03.2026 – 2 K 2199/23 E Urteil
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BFH, 27.01.2026 – IX R 33/22
Urteil
Eine Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung ist nicht bereits zu einem Zeitpunkt zu aktivieren, in dem das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist.
- Finanzgericht Nürnberg, 30.07.2024 – 1 K 203/24 Urteil
- Finanzgericht Münster, 15.09.2021 – 13 K 3059/19 G,F Urteil