Rechtsprechung / BFH, 09.05.2017 – IX R 1/16
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 09.05.2017 – IX R 1/16
-
BFH, 20.07.2018 – IX R 5/15
Urteil
1. Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finan…
-
BFH, 06.12.2017 – IX R 7/17
Urteil
1. Auf der Ebene des veräußernden Gesellschafters stellt der entgeltliche Erwerb eigener Anteile durch die GmbH ein Veräußerungsgeschäft i.S. des § 17 Abs. 1 EStG dar (Bestätigung des BMF-Schreibens vom 27. November 2013…
- Finanzgericht Nürnberg, 29.09.2023 – 7 K 1029/21 Urteil
-
BFH, 22.02.2021 – IX R 6/20
Urteil
NV: Im kaufmännischen Geschäftsverkehr spricht bei Verträgen zwischen fremden Personen eine widerlegbare Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts.
-
BFH, 10.06.2020 – V R 16/17
Urteil
1. Eintrittserlöse für Musikaufführungen unterschiedlicher Stilrichtungen (v.a. Tech-House, Elektro House, Techno) durch renommierte DJs sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG steuersatzermäßigt, wenn diese Aufführun…
-
BFH, 20.07.2018 – IX R 6/15
Urteil
1. NV: Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden F…
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 07.12.2023 – 4 K 2006/20 Urteil
- Finanzgericht Düsseldorf, 25.09.2018 – 13 K 93/16 E Urteil
-
BFH, 20.07.2018 – IX R 7/15
Urteil
1. NV: Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden F…
- Finanzgericht Hamburg, 14.11.2017 – 2 K 184/17 Urteil
-
BFH, 07.09.2017 – IX B 62/17
Beschluss
NV: Das FG trifft eine unzulässige Überraschungsentscheidung, wenn es sein Urteil tragend auf eine rechtliche Würdigung stützt, die im Verlauf des Verfahrens weder vom FG noch von den Verfahrensbeteiligten angesprochen w…