Rechtsprechung / BFH, 31.05.2017 – XI R 40/14

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 31.05.2017 – XI R 40/14

  1. BFH, 22.05.2019 – XI R 20/17 Beschluss

    NV: Die Voraussetzungen für einen entgeltlichen Leistungsaustausch liegen vor, wenn ein Vermieter bei vorzeitiger Auflösung eines langfristigen Mietvertrags im Interesse des Mieters auf seine ihm zustehende vertragliche …

  2. BFH, 13.06.2018 – XI R 20/14 Urteil

    1. Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der dem Unternehmer erteilten Rechnung, für …

  3. BFH, 18.09.2019 – XI R 19/17 Urteil

    1. Im Rahmen der Abwicklung des insolventen Unternehmens anfallende Kosten zur Prüfung der Frage, ob ein Anspruch nach § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB besteht, gehören grundsätzlich zu den Allgemeinkosten der früheren unternehme…

  4. BFH, 27.09.2017 – XI R 18/16 Beschluss

    1. NV: Für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung ist unerheblich, ob der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch ein originär gesetzlicher Anspruch ist . 2. NV: Der BFH kann unter …

  5. BFH, 13.09.2022 – XI R 8/20 Beschluss

    Kauft eine Erzeugergenossenschaft Lebensmittel von ihren Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Erzeuger an und liefert diese Lebensmittel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Abnehmer weiter, sind "Marktgebühren", …

  6. BFH, 31.05.2017 – XI R 39/14 Urteil

    NV: Umsatzsteuer auf von einer Lotsenbrüderschaft bezogene Eingangsleistungen, die sie zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Selbstverwaltungsaufgaben verwendet, kann der der Lotsenbrüderschaft zugehörige Seelotse nach anteil…

  7. Finanzgericht Baden-Württemberg, 19.02.2019 – 11 K 1800/16 Urteil
  8. Finanzgericht Düsseldorf, 22.09.2023 – 5 K 2141/20 U Urteil
  9. Finanzgericht München, 27.07.2023 – 14 K 2411/21 Urteil
  10. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 – 7 K 7201/18 Urteil
  11. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 – 7 V 7073/21 Beschluss